Infomatec: Berufung gegen Schadensersatz-Urteil

Zwei Ex-Manager von Infomatec wollen Berufung gegen die Verurteilung zu Schadensersatz wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen einlegen.

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  • dpa

Nach der Aufsehen erregenden Entscheidung des Augsburger Landgerichts wollen zwei Ex-Manager der Software-Firma Infomatec ihre Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz an einen Kleinaktionär nicht hinnehmen. Es sei beabsichtigt, beim Oberlandesgericht in München Berufung gegen das Urteil einzulegen, sagte Infomatec-Anwalt Panos Pananis am Dienstag. Die früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele sollen dem Anleger rund 100.000 Mark zahlen.

Das Gericht hatte erstmals in Deutschland einem Kleinaktionär am Neuen Markt wegen falscher Pflicht-Mitteilungen Schadenersatz zugebilligt. Der Dortmunder hatte die Forderung nach rund 100.000 Mark mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen der Infomatec AG begründet. Diese hätten ihn im Juli 1999 zum Kauf der Aktien bewogen. Im Jahr 2000 war der Infomatec-Kurs nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen dann stark gefallen.

Die Infomatec-Anwälte zweifeln den im Urteil erhobenen Vorwurf der Kursmanipulation und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Es sei zweifelhaft, ob die entsprechende Pflichtmitteilung wirklich falsch gewesen sei, sagte Pananis. Gleiches gelte für den Vorsatz der damaligen Infomatec-Vorstände Harlos und Häfele.

"Wir schätzen die Erfolgsaussichten einer Berufung als durchaus positiv ein", sagte Pananis. Er verwies unter anderem auf eine Entscheidung des Landgerichts München in einem anderen Verfahren. Das Gericht habe sich in der Begründung ausführlich mit denselben Rechtsfragen auseinander gesetzt wie das Landgericht Augsburg, sei aber zu einem anderen Ergebnis gekommen. (dpa) / (jk)