Gericht entscheidet gegen Internet-Apotheken

Krankenkasse darf ihren Versicherten Kosten, die beim Einkauf in einer Internetapotheke entstehen, nicht ersetzen

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse ihren Versicherten jene Kosten, die beim Einkauf in einer Netzapotheke entstehen, nicht ersetzen darf. Das Eilverfahren war von der Kasse betrieben worden, die damit das Verbot der Werbung für Internetapotheken aufheben lassen wollte. Auch dies ist der Kasse nicht gelungen. Das Gericht sieht als Grund für die Entscheidung, welche der Krankenkasse erhoffte Einsparungen verweigert, das grundsätzliche Verbot von Versandhandel mit Medikamenten nach geltendem deutschen Recht.

Die Entscheidung bedeutet jedoch keineswegs ein Ende des Streits um das Verbot in Deutschland, da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet wird, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitendem gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt.

Während das bayerische Sozialmisterium kürzlich den Medikamentenverkauf via Online-Apotheke verboten hatte, kündigte die Regierung Schröder an, Internet-Apotheken im Falle eines erneuten Wahlsieges zuzulassen. (Ekkehard Jänicke)/ (tol)