Bitcoin & Co.: EU-Abgeordnete stimmen für Aus anonymer Kryptozahlungen

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum dürfen nicht länger ein Eldorado für Geldwäsche und Terrorfinanzierung sein, fordern zwei Ausschüsse des EU-Parlaments.

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(Bild: Shutterstock)

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Wer in der EU virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple verwendet, soll unabhängig vom Gegenwert identifiziert werden können. Für ein solches Aus für anonyme Zahlungen und Spenden mit Krypto-Tokens haben sich die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments am Donnerstag mit großer Mehrheit ausgesprochen. Sie wollen so den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärfen.

Die EU-Kommission hatte im Sommer ein Gesetzespaket vorgelegt. Sie will anonyme Krypto-Wallets damit untersagen und Sorgfaltspflichten wie Identifizierungsauflagen auf den ganzen Sektor ausweiten. Transfers von Krypto-Vermögenswerten sollen "vollends nachverfolgt werden können". Um die Effizienz des Bezahlsystems zu wahren und die Untergrundwirtschaft kleinzuhalten, plädierte die Brüsseler Regierungsinstitution aber für eine Bagatellgrenze von 1000 Euro.

Dieses Limit haben die Ausschüsse gestrichen. Damit folgten sie einer Empfehlung der Berichterstatter, dem Grünen Ernest Urtasun (ECON) und der Rechtskonservativen Assita Kanko (LIBE). Laut dem Beschluss, den die Ausschüsse mit 93 zu 14 Stimmen bei 14 Enthaltungen trafen, müssen alle Überweisungen von Krypto-Vermögenswerten Informationen über deren Quelle und den Empfänger enthalten. Diese sind den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Konkret geht es um eine Reform der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers von 2015. Die Vorschriften sollen auch für Transaktionen mit "Unhosted Wallets" gelten, die ohne Intermediäre wie Börsen oder Kryptowerte-Dienstleister auskommen und die Basis für dezentrale Finanzanwendungen bilden. Sie werden direkt bei privaten Nutzern verwahrt. Technologische Lösungen sollen auch hier gewährleisten, dass Vermögensübertragungen individuell identifiziert und nachverfolgt werden können.

Mit der Entscheidung müssen Nutzer ungehosteter Krypto-Geldbörsen genauso wie bei der Eröffnung eines Bankkontos über personenbezogene Daten wie Name und Anschrift identifiziert und verifiziert werden. Ausnahmen sind vorgesehen für Überweisungen von Person zu Person, die ohne einen Anbieter durchgeführt werden. Diese würden etwa bei Bitcoin-Handelsplattformen oder Transaktionen zwischen Anbietern greifen, die in ihrem eigenen Namen handeln.

Die Volksvertreter wollen so etwa gegen "Smurfing" vorgehen. Sie schreiben: Kriminelle seien in der Lage, illegale Überweisungen durchzuführen und einer Entdeckung zu entgehen, "indem sie eine große Transaktion in kleinere Beträge aufteilen und dabei mehrere scheinbar nicht miteinander verbundene Wallet-Adressen verwenden". Die meisten Krypto-Vermögenswerte "sind zudem sehr volatil", was die Durchsetzung einer Bagatellgrenze zusätzlich erschwere.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll ein öffentliches Register von Unternehmen und Diensten erstellen, die mit Krypto-Assets zu tun haben und bei denen ein hohes Risiko für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten besteht. Enthalten wissen wollen die Abgeordneten eine Liste von Anbietern, die nicht den Vorschriften entsprechen.

Die Änderung würde die Branche vor erhebliche bürokratische Schwierigkeiten stellen, hatte der Bitkom vorab prophezeit. "Wir begrüßen grundsätzlich Vorhaben, die das Vertrauen in den jungen Kryptomarkt stärken", betonte Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking bei dem IT-Verband. "Eine solche Copy-Paste-Übernahme herkömmlicher Geldwäschevorschriften zeigt jedoch, dass das zukunftsträchtige Krypto-Geschäft nach wie vor schlicht nicht verstanden wird. Anders als bei traditionellen Finanzströmen ermöglicht es die nicht veränderbare Blockchain, betrügerisches Verhalten aufzuspüren, etwa mithilfe sogenannter Chain-Analyse-Tools."

Befürworter von Kryptowährungen waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Paul Grewal etwa, Chefjustiziar des US-Marktplatzes Coinbase, warnte vor einem drohenden "kompletten Überwachungsregime" auf Online-Börsen. Diese könnte Innovation ersticken und "die selbst gehosteten Geldbörsen untergraben, die Einzelpersonen nutzen, um ihr digitales Vermögen sicher zu schützen". Coinbase richtete auch ein automatisiertes System ein, über das Interessierte Protestmails an Abgeordnete schicken können.

Gegner der Initiative monieren, dass Krypto-Unternehmen Transaktionen mit nicht gehosteten Wallets künftig voraussichtlich ablehnen müssten. Für sie gebe es in der Regel keine Möglichkeit, die Identität der Nutzer zu überprüfen. Zudem seien die Melde- und Überprüfungsanforderungen unverhältnismäßig.

Die EU-Parlamentarier mussten sich auf Twitter sogar anhören, sie sollten den Ukrainern helfen, indem sie Kryptowährungen "in diesen wichtigen Zeiten frei von strenger Regulierung halten". Kanko hielt dagegen: "Was für eine widerliche Ausnutzung der schrecklichen Situation der ukrainischen Flüchtlinge, um eine egoistische Perspektive und Fake News zu unterstützen. Wenn Sie keine Verbrechen oder Kinderpornografie finanzieren und kein Geld waschen, brauchen Sie sich keine Sorgen über die Auswirkungen unserer neuen Gesetzgebung zu machen, die die Gesellschaft schützen soll."

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Illegale Ströme von Krypto-Vermögenswerten "bewegen sich weitgehend unentdeckt durch Europa und die Welt, was sie zu einem idealen Instrument zur Gewährleistung von Anonymität macht", unterstrich Urtasun. Skandale wie die Panama Papers zeigten, dass Kriminelle dort Erfolg hätten, wo sie im Geheimen und anonym agieren könnten. Mit dem Verordnungsentwurf werde die EU diese Lücke schließen, aber auch den Datenschutz stärken. Patrick Breyer (Piratenpartei) moniert indes: "Ein komplettes Verbot anonymer Kryptowährungszahlungen hätte keine nennenswerten Auswirkungen auf die Kriminalität", würde aber gesetzestreue Bürger ihrer finanziellen Freiheit berauben.

Der angenommene Text bildet die Position der Abgeordneten für die noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Ministerrat über die endgültige Form der Rechtsvorschriften, die bis zum Sommer stehen sollen. Das EU-Parlament muss das Mandat während seiner Plenartagung im April noch bestätigen.

(mho)