Cookie-Banner: Datenschützer fordert "Alles ablehnen"-Option bei Google

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs mahnt Google, die Einwilligungsbanner für das Setzen von Cookies rasch rechtskonform zu gestalten.

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(Bild: Datenschutz-Stockfoto/Shutterstock.com)

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Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat die deutsche Tochter des US-Internetkonzerns Google laut einer Mitteilung vom Dienstag voriger Woche davon in Kenntnis gesetzt, dass die Einwilligungsbanner auf den Seiten der Suchmaschine und auf YouTube derzeit nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Auf Google wächst damit der Druck, die eigenen Cookie-Banner und damit letztlich sein Anzeigen-Geschäftsmodell zu überarbeiten.

Zuvor habe sich eine "Vielzahl von Betroffenen" über die Cookie-Handhabe bei Google-Diensten beschwert, berichtet Fuchs. So sei es derzeit zwar mit einem Klick auf die Schaltfläche "Ich stimme zu" ganz einfach möglich, auf den Angeboten des Internetriesen in alle Verarbeitungen persönlicher Daten einzuwilligen. Wer das nicht möchte, habe dagegen nur die Option, die Einstellungen für jede Datennutzung mühevoll einzeln über die Seite "Anpassen" zu verweigern.

"Die Einwilligung muss dem tatsächlichen Willen der Nutzenden entsprechen", stellte Fuchs klar. "Sie müssen diesen ohne Manipulation oder Beeinflussung ausüben können. Das ist nur der Fall, wenn Zustimmung wie Ablehnung gleichwertig möglich sind." Insgesamt müsse bei Cookie-Bannern jetzt auch ein "Alles-ablehnen-Button" zum Standard werden. Fuchs betonte, dass er die Aufforderung im Rahmen anderer laufenden Beschwerdeverfahren auch an "Medienhäuser" verschickt habe.

Mit Sanktionen drohte Fuchs noch nicht. Er verwies darauf, dass Google bereits "in einer ersten Reaktion die Bereitschaft bekundet" habe, "zeitnah eine gleichwertige Ablehnungsalternative bereitzustellen". Zugleich erinnerte er aber an eine Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, die Ende 2021 hohe Geldbußen von insgesamt 210 Millionen Euro gegen Google und Facebook wegen einer fehlenden einfachen Opt-out-Möglichkeit für die verräterischen Browserdateien verhängt hatte.

Die europäischen Datenschützer sind sich Fuchs zufolge einig, dass Nutzer eine wirksame Einwilligung nur dann abgegeben können, wenn Zustimmung und Ablehnung gleichermaßen schnell und einfach zugänglich sind. Dies gelte für alle Angebote in Deutschland und Europa. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern etwa habe dazu eine Orientierungshilfe herausgegeben. Bei Google sei das Opt-out-Verfahren im Vergleich zum Opt-in deutlich aufwendiger. Damit entspreche es nicht dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(olb)