Erstmals elektronische Briefwahlanträge bei Bundeswahl

Für die Bundestagswahl im September können Briefwahlanträge erstmals auch per E-Mail oder über das Internet gestellt werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Für die Bundestagswahl am 22. September können Briefwahlanträge erstmals auch per E-Mail oder über das Internet gestellt werden. Möglich macht dies eine Änderung des § 27 (Wahlscheinanträge) der Bundeswahlordnung vom Februar 2002. Seither gilt die Schriftform auch dann gewahrt, wenn für den Antrag eine "E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form" verwendet wird.

Allerdings wird die neue Antragsregelung je nach Bundesland unterschiedlich angewendet. Im Stadtstaat Hamburg beispielsweise können Bürger ihre Briefwahlunterlagen vom 1. August bis zum 18. September 2002 direkt unter der Internet-Adresse www.briefwahl.hamburg.de beantragen. Auch ist hier das Verfahren gar nicht so neu: Schon zur Bürgerschaftswahl im vergangenen Jahr hatte die Stadt die Wahlordnung dahingehend geändert und ihren Bürgern diesen Service angeboten. Insgesamt sollen damals mehr als 10.000 Wahlscheinanträge auf dem Online-Weg eingegangen sein.

In der Bundeshauptstadt Berlin stellt das Statistische Landesamt seit heute den Bürgern unter www.statistik-berlin.de/wahlen ebenfalls einen elektronischen Briefwahlantrag im HTML-Format bereit. Die eingegebenen Daten werden bei Nutzung des Sicherheits-Servers verschlüsselt an die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters geschickt und von dort an das zuständige Bezirkswahlamt weitergeleitet. Es ist aber auch möglich, eine PDF-Datei des Briefwahlantrages zu bekommen und diesen dann wie bisher mit der Post zurückzusenden.

In Flächenstaaten wie Niedersachsen ist es hingegen Sache der Gemeinden, ob diese ihren Bürgern die Möglichkeit geben, Wahlscheine auch online zu beantragen. "Eigene E-Mail-Adressen für Wahlscheinanträge haben mittlerweile alle Städte und Gemeinden", erläuterte Hannovers Wahlleiter Hubert Harfst im Gespräch mit heise online. "Dazu sind sie sogar verpflichtet." Aber nicht jede Gemeinde im Land sei auch im Internet präsent, daher könne es im Einzelfall schon vorkommen, dass Bürger auf den Online-Service verzichten müssen.

Kopfschmerzen bereitet Harfst aber eine ganz andere Sache: Bisher wurden die Briefwahlunterlagen nur nach persönlicher Vorsprache im Gemeindeamt oder aber gegen eine persönliche Unterschrift ausgegeben. "Jetzt hat man die rechtsgültige Unterschrift gegen eine digitale Signatur eingetauscht, die keine Gültigkeit hat. Das ist ein schlechtes Geschäft", meint Harfst.

Siehe zur Bundestagswahl auch: (pmz)

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