Urheberrechtsänderungen passieren das Bundeskabinett

Über die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urherrecht im digitalen Zeitalter soll nun der Bundestag beraten.

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Von
  • Tim Gerber

Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Urheberrechts dem Bundestag zur Beratung zuzuleiten. Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen soll die EU-Richtlinie zum "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundestag soll nun offenbar doch noch vor der Wahl über die Änderungen beraten. Kommt es nicht wie vorgesehen zu einer Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode, so müsste der Regierungsentwurf von der Nachfolgeregierung erneut in den nächsten Bundestag eingebracht werden.

Wichtigste vorgesehene Neuerung: Wer künftig Kopierschutzmaßnahmen umgeht, soll strafrechtlich belangt werden können. Obwohl der sogenannte Referentenentwurf schon seit langem bekannt und seine Bestätigung durch das Kabinett eher eine Formsache ist, reagierte vor allem die IT-Industrie und deren Lobby reflexartig mit einer vorbereiteten Pressemitteilung. Die Hersteller von Geräten, auf die eine pauschale Urheberabgabe gezahlt werden muss (wie etwa Scanner und CD-Brenner) oder für die künftig gezahlt werden soll (wie zum Beispiel Drucker) stoßen sich vor allem daran, dass sich auch nach der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes an dem System der Pauschalabgaben nichts ändern wird. In der Tat hat die Regierung wenig Anlass, an dieser Praxis etwas zu ändern. Die EU-Richtlinie, um deren Umsetzung es hier geht, sagt dazu nichts.

In einem Papier der CDU/CSU-Opposition zum Thema Urheberrecht wird denn auch vorwiegend bemängelt, dass die Regierung die Richtlinienumsetzung und damit eine Verbesserung des Urheberschutzes "auf die lange Bank geschoben" habe. An dieser Aussage gemessen, dürfte die Unionsfraktion nun im Bundestag auf einen raschen Geschäftsgang drängen. Man befürworte zwar die Einführung von Individuallizenzen anstelle von Pauschalabgaben, "wo immer dies möglich ist" -- wie man diese komplexe Materie aber im Einzelnen regeln will, lässt das Unionspapier offen.

Nach Vorstellungen des Branchenverbandes Bitkom soll der Gesetzgeber die Urheber zwingen, Kopierschutzmaßnahmen -- so vorhanden -- für ihre Werke auch anzuwenden, andernfalls müsse die Vergütung entfallen. Dadurch solle ein Anreiz geschaffen werden, damit sich die Kopierschutztechnik besser durchsetzen könne, heißt es in der mehrseitigen Bitkom-Erklärung. Die nun anstehende parlamentarische Beratung in Berlin könnte also ein ähnlicher Zirkus der Lobbyisten werden wie seinerzeit die Sitzungen des EU-Parlaments in Brüssel und Straßburg. (tig)