Streit um DeCSS geht nicht vor obersten Gerichtshof

Das Hacker-Magazin 2600 hat sich entschlossen, den Rechtsstreit um das DVD-Hacker-Tool "DeCSS" nicht vor den obersten US-Gerichtshof zu bringen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Das Hacker-Magazin 2600 hat sich entschlossen, den Rechtsstreit um das DVD-Hacker-Tool "DeCSS" nicht vor den obersten US-Gerichtshof zu bringen. Das Urteil eines New Yorker Berufungsgerichtes vom November 2001, nach dem das Magazin 2600 den DeCSS-Code weder veröffentlichen noch auf eine Veröffentlichung verlinken darf, ist damit rechtskräftig. Der Rechtsstreit um DeCSS ist damit allerdings noch nicht endgültig entschieden. Ein kalifornisches Gericht hatte imselben Monat entschieden, die Veröffentlichung sei rechtmäßig –- der Code falle unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Diese Entscheidung wird von der US-Filmindustrie vor dem obersten kalifornischen Gerichtshof angefochten.

DeCSS entschlüsselt unter Windows den Inhalt einer DVD und schreibt ihn ansonsten unverändert auf die Festplatte. Das Programm bedient sich dazu eines Authentifizierungsschlüssels, den das Hackertrio aus einem Software-DVD-Decoder der Firma Xing extrahierte. Der Code hat eine bewegte Geschichte: Das Tool war im Herbst 1999 vom Hacker-Trio "MoRE" veröffentlicht worden, deren einziges namentlich bekanntes Mitglied der damals 16-jährige Jon Johansen ist. Johansen wurde im Dezember 2001 von der norwegischen Justiz wegen Mitwirkung an der Entwicklung von DeCss angeklagt. Die US-Filmindustrie ließ die Verbreitung des Tools per einstweiliger Verfügung in New York und Kalifornien verbieten. In New York lehnten zwei Gerichtsinstanzen das Argument der Verteidigung ab, der DeCSS-Quellcode falle unter die Meinungsfreiheit. Sie verboten die Verbreitung des Tools – zuletzt Ende November 2001. Der Rechtsstreit um die Veröffentlichung des Codes wurde immer mehr zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung um den umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA): Er verbietet, Produkte in Verkehr zu bringen, um Verschlüsselungsverfahren auszuhebeln, die dem Urheberrechtsschutz dienen.

Die Herausgeber von 2600 schätzten ihre Chance, das New Yorker Urteil vom obersten US-Gerichtshof revidieren zu lassen, nun als zu gering ein. Die Aufmerksamkeit, die das Verfahren in der Öffentlichkeit bekommen habe, sei aber als Erfolg zu werten, schreiben sie in einer gestern verbreiteten Erklärung. (wst)