Software-Gesetz UCITA soll nachgebessert werden
In den USA steht eine Überarbeitung des umstrittenen Software-Lizenzgesetzes UCITA (Uniform Computer Information Transaction Act) an; der Open-Source-Gemeinde reichen die Änderungen allerdings nicht aus.
In den USA steht eine Überarbeitung des umstrittenen Software-Lizenzgesetzes UCITA (Uniform Computer Information Transaction Act) an. UCITA war Ende der 90er-Jahre entworfen worden, um auf Bundesstaaten-Ebene eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den Handel mit digitalen Informationen zu schaffen und eventuelle Lücken, die in Verträgen zwischen Herstellern und Kunden auftreten, durch Standard-Regeln zu schließen. UCITA regelt zum Beispiel, wie ein Hersteller von Computer-Programmen seine Lizenzbedingungen gestalten darf oder wer für Schäden haftet, die bei der Verwendung eines Programms entstehen. Offiziell in Kraft getreten ist UCITA bisher in den US-Bundesstaaten Maryland und Virginia.
In der Open-Source-Gemeinde und bei Verbraucherschützern stieß das Gesetz allerdings schon bei der Vorstellung auf Ablehnung. So wehrten sich beispielsweise Linux-Distributoren dagegen, Garantien zur Leistungsfähigkeit ihrer Programme abgeben zu müssen und für eventuelle Copyright-Verletzungen durch Dritte haftbar gemacht zu werden; Verbraucherschützern gingen die Freiheiten der kommerziellen Software-Anbieter bei der Definition ihrer Lizenzbedingungen zu weit. So behielten sich die Hersteller etwa vor, bereits erteilte Lizenzen unter bestimmten Umständen -- zum Beispiel wegen öffentlich geäußerter Kritik an dem Produkt -- zu widerrufen. Die Hersteller sahen zu diesem Zweck die Möglichkeit einer Abschaltfunktion vor -- die so genannte Electronic Self-Help --, um so bei Bedarf die Programme aus der Ferne deaktivieren zu können.
Mit den jetzt von der NCCUSL (National Conference of Commissioners on Uniform State Laws) ausgearbeiteten Änderungsvorschlägen könnten zumindest die gröbsten Schnitzer im UCITA beseitigt werden. Zwar wird den Herstellern auch weiterhin gestattet, eine Art Not-Aus in ihre Programme einzubauen, doch fällt die Verbreitung von kritischen Äußerungen zum Produkt jetzt nicht mehr in die Kategorie "Verletzung von Lizenzbedingungen". Freien Entwicklern kommt entgegen, dass die UCITA-Haftungsbedingungen bei Open-Source-Produkten künftig nicht mehr gelten, wenn die Überlassung der Software auf einer urheberrechtlichen Nutzungserlaubnis beruht oder wenn ein Vertrag zwischen Entwickler und Anwender geschlossen wird, der nicht mit finanziellen Zugewinnen verbunden ist.
Ausdrücklich erlaubt und in den Software-Lizenzvereinbarungen festgeschrieben werden soll die Möglichkeit des so genannten Reverse Engineering, damit Anwender eine Interoperabilität der erworbenen Software mit anderen Produkten herstellen können. Die Mitglieder der NCCUSL -- insgesamt 300 Rechtsanwälte, Richter und Hochschulprofessoren -- haben darüber hinaus angekündigt, den Verbraucherschutzgesetzen der einzelnen Bundesstaaten künftig Vorrang gegenüber UCITA-Regelungen einzuräumen.
Der Linux-Distributor Red Hat sprach sich unterdessen schon gegen die Verabschiedung einer neuen UCITA-Version aus. Zwar unterlägen jetzt zumindest einige Open-Source-Produkte nicht mehr dem Gesetz, doch für Firmen wie Red Hat, deren Existenzgrundlage es sei, Distributionen und Services zu verkaufen, habe sich kaum etwas getan. Da auch die anderen Änderungen in der Praxis nicht unbedingt Verbesserungen brächten, forderte Red-Hat-Anwältin Carol Kunze die NCCUSL auf, UCITA doch endlich "komplett zu killen". (pmz)