Rasterfahndung stößt bei Unternehmen auf wenig Gegenliebe

Big Brother nein danke: Der Aufforderung des BKA, Daten ihrer Mitarbeiter für die Rasterfahndung nach "Schläfern" zur Verfügung zu stellen, kamen nur wenige deutsche Unternehmen nach.

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Von
  • Florian Rötzer

Im Oktober vergangenen Jahres wurde zur Suche nach möglichen "Schläfern", die sich noch in Deutschland aufhalten könnten, die Rasterfahndung wieder als scheinbar probates Mittel eingesetzt. Entwickelt wurde sie Ende der 70er Jahre zur Fahndung nach RAF-Terroristen.

Bei der jetzigen Rasterfahndung griff man auf die staatlichen Datenbanken etwa bei den Meldebehörden zurück, verlangte aber auch von den Universitäten die Herausgabe der Studentendaten. Gesucht wurde nach Menschen, die arabischer Herkunft, alleinstehend und zwischen 18 und 40 Jahre alt sind, ein technisches Fach studieren, viel reisen und dem männlichen Geschlecht angehören. In manchen Ländern wurde die Rasterfahndung schließlich nach Klagen für rechtswidrig erklärt. Die meisten Länder schickten die ausgewerteten Daten an das Bundeskriminalamt. Das Ergebnis des rechtsstaatlich bedenklichen Aufwands war gleich Null.

Doch das BKA ermittelte auch selbst und schickte Mitte Oktober Briefe an den Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), den Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und den Verband Chemische Industrie (VCI) (vgl. Rasterfahndung auf eigene Faust). Darin baten sie, dass die Verbände ihre Mitgliedsunternehmen auffordern sollen, die erwünschten Daten aus ihren Personaldatenbanken an das BKA weiter zu leiten. Insgesamt richtete sich der Datenhunger des BKA auf die Datenbanken von 4000 Unternehmen.

Allerdings stieß das BKA mit seiner Aktion auf den Widerstand der Unternehmen. Wie das Wall Street Journal heute berichtet, haben von den 4.000 angeschriebenen Unternehmen nur 212 der datenschutzrechtlich zweifelhaften Aufforderung Folge geleistet und ihre Personaldatenbanken dem BKA geöffnet. Offenbar hatten viele Unternehmen nicht nur Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Privatsphäre und der Rechtmäßigkeit des Verlangens, sondern sie fürchteten auch Klagen ihrer Angestellten. Ähnliche Aufforderungen wurden vom BKA auch an die führenden wissenschaftlichen Institute in Deutschland geschickt. Während Bayer oder die Hamburgischen Elektrizitätswerke sich geweigert haben, war man etwa bei Energie Baden Württemberg oder Lufthansa dem BKA gegenüber spendabel. Nach Auskunft des Blatts hatten die Unternehmen, die ihre Daten weiterreichten, in aller Regel starke Verbindungen mit dem Staat.

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