Sozialgericht untersagt Versand von Medikamenten

In Bayern bleibt der Internetversandhandel mit Medikamenten vorerst verboten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

In Bayern bleibt der Internetversandhandel mit Medikamenten vorerst verboten. Das Bayerische Sozialministeriums hatte den Landesverband der Bayerischen Betriebskrankenkassen per Bescheid verpflichtet, einen mit der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris geschlossenen Arzneimittellieferungsvertrag zu annullieren. Die Apotheke hatte daraufhin beim Sozialgericht München beantragt, den Sofortvollzug des Bescheides aufzuheben, war jedoch mit ihrem Antrag gescheitert. Das teilte das bayerische Sozialministerium heute mit.

Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) zeigte sich sehr zufrieden und wertete das Urteil als "das richtige Signal für Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz". "Pillen per Mausklick" seien zu gefährlich und würden gegen geltendes Recht verstoßen, sagte Stewens.

Der Internet-Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten ist in Deutschland bislang verboten, aber in anderen EU-Ländern wie den Niederlanden erlaubt. Der Bundesverband der Apothekerverbände hatte versucht, die Versandtätigkeit der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris per Gerichtsbeschluss unterbinden zu lassen. Mittlerweile wird der juristische Streit darüber, ob ein nationales Verbot von grenzüberschreitendem gewerbsmäßigen Medikamentenhandel per Internet gegen Artikel 28 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft verstößt, vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet schon seit längerem daran, den Internethandel mit Medikamenten auch in Deutschland zu legalisieren. Der Kanzlerkandidat der CDU/CSU, Edmund Stoiber, hatte sich dagegen gegen den Internet-Handel mit Medikamenten ausgesprochen. (wst)