Regulierer sieht weitere Frequenzen für WLAN vor

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation stellt Wireless Local Area Networks (WLAN) im 5-GHz-Bereich bereit -- zusätzlich zu den bisherigen Frequenzen im 2,4-GHz-Band.

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Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) will für Wireless Local Area Networks (WLAN) weitere Frequenzen im 5-GHz-Bereich bereitstellen -- zusätzlich zu den bisherigen Frequenzen im 2,4-GHz-Band. Damit steht insgesamt eine Bandbreite von 455 MHz zur Verfügung. Bei UMTS wurden 145 MHz an exklusive Lizenznehmer vergeben. Es handelt sich bei der geplanten Frequenzvergabe um eine Allgemeinzuteilung: Jeder darf die Frequenz nutzen, solange er "störungsfreie Geräte innerhalb bestimmter Parameter" betreibt. Es werden weder Lizenzen erteilt noch Gebühren erhoben. Die Sendeleistung der Geräte kann bis zu einem Watt betragen. RegTP-Präsident Matthias Kurth hofft mit der Freigabe, eine neue technische Entwicklung anzustoßen.

Anscheinend zeigt das Lobbying der WLAN-Hersteller Wirkung. Denn diese sind daran interessiert, ihre in anderen europäischen Ländern schon eingeführte WLAN-Hardware für 5 GHz mit möglichst wenig Änderungen auch hierzulande zu vertreiben. Das setzt freilich voraus, dass die Käufer sie auch legal einsetzen dürfen, wofür die Frequenzvergabe die Grundlage ist. Auf der Website drückt sich die RegTP allerdings etwas missverständlich aus: Die Pressemitteilung deutet an, die Frequenzen seien zur sofortigen Nutzung freigegeben. Die Amtsblatt-Veröffentlichung gibt jedoch noch bis zum 7. August die Möglichkeit zu schriftlichen Stellungnahmen. Falls keine schwer wiegenden Einwände kommen, könnten damit schon im Spätsommer schnellere WLAN-Produkte auf dem Markt erscheinen. Bisherige WLAN-Geräte für das 2,4-GHz-Band, etwa nach dem Standard IEEE 802.11b, sind natürlich mit den neuen Geräten nicht kompatibel.

Mit der Freigabe der Frequenz entstehe, meint Kurth, keinesfalls eine neue Konkurrenz für die 3. Mobilfunkgeneration UMTS. Die RegTP sei nach "eingehender, technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse zu der Einschätzung gelangt, dass WLANs keine Konkurrenz für UMTS darstellen, sondern beide Systeme sich auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen." Noch letztes Jahr wurden WLAN-Anwendungen in Hot Spots wie Innenstadt- und Bürobereiche, Messegelände, Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen oder Universitäten als ein Eingriff in das Geschäftsmodell der UMTS-Netzbetreiber eingestuft. Letztlich werden die Eigentümer der Hot Spots entscheiden, welcher Betreiber den Zuschlag erhält und ob Anwender die Dienste wie bisher kostenlos benutzen dürfen. Bislang sind für WLANs kaum Abrechnungssysteme verfügbar.

Kurth hofft auf eine "Katalysatorwirkung" für den UMTS-Markt. UMTS-Netzbetreiber könnten als "Roaming Partner" für lokale WLAN-Betreiber fungieren, was letztlich nur UMTS selbst zugute käme. Deutschland könnte mit der Frequenzfreigabe jetzt "in Europa den Geleitzug anführen, um europaweit harmonisierte Spektren zu erreichen". Ziel der Frequenzfreigabe sei es, die Dienstequalität für die Bürger zu verbessern und die Innovation voranzutreiben.

Ob das UMTS-Diensteangebot durch lokales WLAN ersetzt oder ergänzt werden wird, richtet sich nach Ansicht der RegTP nach den Kriterien Mobilitätsgrad, Frequenzverfügbarkeit, Kompatibilität der Geräte, Verträglichkeit mit anderen Funkanwendungen, landesüberschreitende Verfügbarkeit sowie Übertragungsrate einschließlich Fehlerschutz und Datensicherheit.

WLANs bieten mit Brutto-Geschwindigkeiten zwischen 11 und 54 MBit/s weit höhere Datenübertragungsraten als UMTS und ein fast vom verkabelten LAN gewohntes Niveau. Doch WLANs schaffen nur punktuelle Lösungen mit einer maximalen Reichweite von bis zu 300 Metern. Der Übergang von einer Versorgungszelle zur anderen sei, so Kurth, "allenfalls in Schrittgeschwindigkeit" möglich. UMTS-Funkzellen hingegen verfügen über einen mittleren Zellradius von etwa 500 Metern bei einer Übertragungsrate von 384 kBit/s sowie etwa 900 Metern bei niedrigeren Übertragungsraten. Grundsätzlich ist eine Datenübertragung von bis zu 2 MBit/s möglich. Auch gewährt UMTS eine hohe Mobilität -- bis hin zu Fahrzeuggeschwindigkeit. "Substitutionsbeziehungen zwischen einer Datenübertragung über UMTS und einer Datenübertragung über WLAN sind folglich nur dort vorstellbar, wo der Nutzer kein Bedürfnis nach Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche hat", folgert Kurth. "Sollte hingegen die Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche für die Nutzer von vordringlicher Bedeutung sein, wäre eine Substitution von WLAN durch UMTS denkbar." Vorstellbar ist allerdings auch eine enge Symbiose zwischen UMTS und WLAN. Nachrichtentechniker der Firmen Ericsson und Telenor arbeiten an einer Spezifikation, die ein nahtloses Roaming zwischen UMTS- und WLAN-Netzen ermöglichen soll. Die H2U genannte Technik (Higher Capacity to UMTS) braucht aber wohl noch ein bis zwei Jahre, bis sie in UMTS- und WLAN-Netzen sowie entsprechenden Handys und Notebook-Erweiterungen Einzug hält.

Vor allem der "4. Sonderfall" bei der jetzigen Freigabe der Frequenzbänder durch die Regulierungsbehörde erleichtert den WLAN-Herstellern vorerst die Anpassung ihrer 5-GHz-Produkte. Dort ist für die Anwendung "in geschlossenen Räumen" im Frequenzbereich 5150 bis 5250 MHz lediglich eine automatische Leistungsregelung (TPC, Transmit Power Control) gefordert, die auf ein Absenken der Sendeleistung um mindestens 50 mW hinausläuft. TPC beherrschen gängige 5-GHz-WLAN-Chipsätze wie beispielsweise der von Atheros bereits. Bei schon erhältlichen WLAN-Produkten könnte ein Firmware- oder Treiber-Update ausreichen, um sie kompatibel zu machen. Bei Outdoor-Anwendungen, wie etwa bei bestimmten Hot-Spot-Umgebungen, fordert der Entwurf dagegen außer einem Leistungsregelbereich von mindestens 3 dB auch eine automatische Frequenzwahl (Dynamic Frequency/Channel Selection, DFS/DCS), um Störungen anderer Funkdienste zu vermeiden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (ea/ct) / (jk)