Datenschützer diskutieren Rasterfahndung

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sprechen auf ihrer Herbsttagung in Trier über Probleme des Datenschutzes.

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Über die Rasterfahndung nach Terroristen diskutieren heute und morgen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihrer Herbstkonferenz in Trier. Die Rasterfahndung, die durch den Computerabgleich verschiedener Personendaten Terroristen aufspüren soll, war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf New York und Washington eingeführt worden. Datenschützer hatten Bedenken geäußert.

Die Experten beraten bis Samstag auch über die Informationsverbreitung im Internet. Erwartet werde beispielsweise eine Einigung darüber, ob Gemeinden künftig im Internet alle Standorte von Mobilfunkantennen veröffentlichen dürfen, sagte der Konferenzleiter und rheinland-pfälzische Vize-Datenschutzbeauftragte, Klaus Globig gegenüber dpa. Weitere Themen sind Anforderungen an Telemedizinnetze, Erfahrungen des Landes Schleswig-Holsteins mit dem Datenschutz-Gütesiegel sowie Informations- und Auskunftsrechte von Eltern volljähriger Schüler als Folge des Amoklaufs von Erfurt.

Die Beschlüsse der Beauftragten sind nicht bindend, sollen allerdings auf Missstände hinweisen. Globig nannte beispielhaft die bundesweit unterschiedlich gehandhabte und oft fehlerhafte Aufbewahrungsdauer von Justizakten. Die Datenschützer wollen sich für eine gesetzlich einheitliche Fristenregelung einsetzen. (anw)