Musikindustrie: "Kopiergeschützte CDs werden akzeptiert"

Der Vorsitzende und zwei weitere Verteter der deutschen Phonoverbände sprachen beim Verbraucherministerium zum Thema Kopierschutz vor.

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"Kopiergeschützte CDs sind eindeutig gekennzeichnet und entsprechen damit den berechtigten Interessen der Verbraucher", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände (IFPI). "Ein Anspruch auf eine Kopie besteht nach deutschem Urheberrechtsgesetz zweifellos nicht. Kopiergeschützte CDs sind vom Verbraucher längst akzeptiert", führte Gebhardt weiter aus -- und vertrat damit erneut Ansichten, die auch unter Juristen durchaus umstritten sind.

Der Verband widerspricht mit seiner Aussage, kopiergeschützte Audio-CDs seien bei den Verbrauchern akzeptiert, zudem einer Untersuchung der Marktforscher von GartnerG2. Sie haben festgestellt, dass CD-Käufer verunsichert sind, weil sie sich nicht unbedingt darauf verlassen können, dass die Audio-CDs, die sie im Laden erstehen, auch wirklich überall und jederzeit abgespielt werden können. Ein Problem, das jüngst auch im Zusammenhang mit dem Kopierschutz der Plattenfirma BMG wieder publik wurde. 77 Prozent der Befragten sind laut der Studie der Ansicht, sie sollten CDs für den persönlichen Gebrauch in weiteren Geräten kopieren können.

Gebhardt und zwei weitere Vertreter der IFPI haben beim Parlamentarischen Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Matthias Berninger, über die Anforderungen an kopiergeschützte CDs aus Sicht des Verbraucherschutzes vorgefühlt. Sie stimmten laut Mitteilung der IFPI darin überein, dass kopiergeschützte CDs gekennzeichnet sein müssen. Dies sei auf Empfehlung der Phonoverbände längst gängige Praxis. Eine entsprechende gesetzliche Regelung sei daher aus Sicht der Phonoverbände überflüssig, schade aber auch nicht, wenn ihr Umfang für Tonträgerhersteller zumutbar sei. "Hier besteht noch Klärungsbedarf am Regierungsentwurf", stellte Gerd Gebhardt fest.

Das Motto "Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten" habe sich in politischen Kreisen durchgesetzt, meint Gebhardt. "Das neue Urheberrechtsgesetz muss nun so schnell wie möglich beschlossen werden, um angemessene Rahmenbedingungen für die Musikwirtschaft zu sichern." Das federführende Bundesjustizministerium meint allerdings weiterhin zum Unmut mancher Vertreter der Unterhaltungsindustrie, dass derzeit allein das herkömmliche Pauschalvergütungssystem eine angemessene Kompensation für digitale Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gewährleiste. (anw)