Hessischer Innenminister hält trotz Gerichtsurteil an Rasterfahndung fest

Volker Bouffier ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Rasterfahndung an Universitäten nicht zufrieden, da in allen anderen Bundesländern die gleiche Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) weigert sich, bereits erhobene Daten zu löschen, obwohl das Verwaltungsgericht Gießen die Herausgabe von Studentendaten für die Rasterfahndung am vergangenen Freitag für rechtswidrig erklärt hat. Bis auf sechs Hochschulen hatten alle Institutionen ihre Daten abgeliefert. Das LKA legte gestern auf Betreiben des hessischen Innenministeriums beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen das Gießener Urteil ein. Auch aus dem Innenministerium heißt es, dass man sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben könne, da in allen anderen Bundesländern die gleiche Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei. Angesichts der derzeitigen Gefährdungslage sei es notwendig, die Rasterfahndung in Hessen umzusetzen.

Die Richter hatten die Herausgabe von Daten an das LKA als rechtswidrig bezeichnet, da unter anderem Daten verlangt worden waren, die nach Datenschutzbestimmungen bei den Hochschulen gar nicht mehr gespeichert sein dürften. In einem gemeinsamen Schreiben forderten nun die Studentenschaften der Universitäten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Marburg sowie der freie Zusammenschluss der Studentinnenschaften in Bonn Innenminister Volker Bouffier zum Rücktritt auf. An der Rechtswidrigkeit der Rasterfahndung in Hessen habe sich auch nach der Änderung des Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nichts geändert. Bouffier ist dieses Jahr mit dem Big Brother Award in der Kategorie Politik "ausgezeichnet" worden. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)