Hessen setzt Rasterfahndung nun doch aus

Hessens Innenminister verteidigte das Festhalten an der Rasterfahndung damit, dass in Hessen "sehr wahrscheinlich" Menschen lebten, bei denen nicht auszuschlieĂźen sei, dass sie schwerste Straftaten planten.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das hessische Landeskriminalamt (LKA) setzt die Verarbeitung der Hochschuldaten aus der Rasterfahndung nun doch aus, wie der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) mitteilte. Bouffier begründete seinen Rückzieher damit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel abwarten zu wollen. Dort hat das Landeskriminalamt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen Beschwerde eingelegt, das der Klage von zwei Studenten der Universität Gießen stattgegeben hatte. Erwartet wird die Entscheidung in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.

Im Innenausschuss des hessischen Landtags verteidigte Bouffier das Festhalten an der Rasterfahndung am gestrigen Donnerstag damit, dass in Hessen "sehr wahrscheinlich" Menschen lebten, bei denen nicht auszuschließen sei, dass sie schwerste Straftaten planten. Die Rasterfahndung sei ein unerlässliches Präventionsmittel. Landespolizeipräsident Udo Scheu wies darauf hin, dass Hessen aus anderen Bundesländern, in denen der Datenabgleich bereits abgeschlossen wurde, wertvolle Hinweise erhalten habe.

Der hessische Innenminister reagierte damit auf die Kritik der sechs hessischen Hochschulen, die ihre Daten bereits an das Landeskriminalamt (LKA) geliefert hatten. Die anderen Hochschulen hatten es abgelehnt, die persönlichen Daten ausländischer Studierender aus technisch-naturwissenschaftlichen Fächern an das Landeskriminalamt weiterzugeben. Die Datenauswertung werde, erklärte Bouffier, nun "aus Gründen der Gleichbehandlung" ausgesetzt, die Daten würden jedoch nicht gelöscht. SPD und Grüne warfen Bouffier Dilettantismus vor. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)