Löschung der Marke "Webspace" bestätigt

Die Richter des Bundespatentgerichtes sprachen der Marke "Webspace" für den Internetbereich jegliche Unterscheidungskraft ab.

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Von
  • Joerg Heidrich

Das Bundespatentgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. November 2002 das Rechtsmittel gegen den Löschungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zurückgewiesen. Die Marke, die als Grundlage für zahlreiche Abmahnungen durch den Anwalt Günter v. Gravenreuth gedient hatte, war am 7. Juni 1999 für "Beratung, Konzeption und Gestaltung von Internet-Präsentationen sowie Bereitstellung der für die Internet-Präsentation benötigten Hardware sowie die Durchführung der technischen Umsetzung" eingetragen worden. Am 2. Februar 2000 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt beschlossen, die für Klaus Thielker eingetragene umstrittene Wortmarke "Webspace" zu löschen.

In der mündlichen Verhandlung sprachen nun die Richter des Bundespatentgerichtes der Marke für den Internetbereich jegliche Unterscheidungskraft ab. Antragsteller für die Löschung ist die "Initiative Webspace", die in der Verhandlung vor dem Bundespatentgericht durch den Rechtsanwalt Boris Höller vertreten wurde. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung ließ das Bundespatengericht nicht zu, sodass nach § 83 des Markengesetzes Rechtsmittel lediglich aufgrund formaler Fehler eingelegt werden dürfen. Hierüber wollen Thielker und sein Anwalt von Gravenreuth erst nach Zustellung der schriftlichen Begründung entscheiden. (Joerg Heidrich) / (jk)