Zweite Chance für Elektrogeräte: Österreich bekommt Reparaturbonus

Wer seinen alten Toaster oder sein Smartphone repariert, statt sie auszurangieren, bekommt 50 Prozent der Instandsetzungskosten von bis zu 200 Euro zurück.

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(Bild: Niki Khun/Shutterstock.com)

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Österreich hat ein bundesweites Programm gestartet, um den Kampf gegen den Elektroschrott zu verstärken, die Kreislaufwirtschaft zu beflügeln und die Umwelt zu schonen. Seit Mitte voriger Woche ist der Reparaturbonus in der gesamten Alpenrepublik verfügbar. Der Staat fördert damit die Instandsetzung von Elektro- und Elektronikgeräten, die "üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden". Sie müssen etwa "Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodule" enthalten.

Jeder online beziehbare Reparaturbon deckt 50 Prozent der Kosten, solange eine Instandsetzung nicht über 400 Euro kostet. Er ist so bis zu 200 Euro wert. Für Kostenvoranschläge werden über die Kampagne maximal 30 Euro erstattet. Für die Förderaktion des Klimaschutzministeriums stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds "Next Generation EU" zur Verfügung. Die erste Phase läuft zunächst bis Ende 2023. Dann wird sich zeigen, ob noch Geld im Topf ist.

Der Bonus erfasst Geräte mit elektronischen beziehungsweise elektrischen Bauteilen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese funktionsbestimmend sind wie bei einem Föhn oder eher als Spielerei dabei sind. Genannt wird hier etwa ein Duschkopf mit Farbwechselfunktion. Auch Reparaturen nicht elektronischer Komponenten wie ein defektes Rad eines Staubsaugers fallen unter das Programm.

Als Beispiele für förderfähige Geräte nennt das federführende Ressort Smartphones, Laptops, E-Bikes, Spielkonsolen, Lautsprecher, Kopfhörer, Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchten, Waschmaschinen, Toaster oder Hochdruckreiniger. Wartung oder Service etwa von E-Bikes sind genauso außen vor wie der reine Austausch von Batterien. Dies gilt auch für Fahrräder ohne Elektromotor.

Auf einer Ausschlussliste stehen unter anderem Pkws, Hybrid- und Elektroautos, Geräte, die Strom aus nicht erneuerbaren Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen, sowie stromproduzierende Geräte, die selbst nicht elektrisch betrieben werden. Ein Bon beantragt werden kann dagegen für Software-Installationen oder Updates, wenn das entsprechende Gerät ohne diese nicht mehr funktionstüchtig ist.

Ein Gutschein in Form eines QR-Codes lässt sich über eine spezielle Webseite nach Angabe personenbezogener Daten und einem Abgleich mit dem Melderegister erstellen. Das Verfallsdatum beträgt drei Wochen. Sobald dieser Bon bei einem der über 1200 angeschlossenen Partnerbetriebe eingelöst oder nicht mehr gültig ist, können Verbraucher einen neuen beantragen.

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Vorläufer existierten bereits in Städten und Regionen wie Wien, Graz, Nieder- und Oberösterreich. Der oberösterreichische Umwelt- und Klimalandesrat Stefan Kaineder betonte, dass in dem Bundesland der Reparaturbonus gut angenommen und damit der Lebenszyklus von bisher rund 20.000 Elektrogeräten verlängert worden sei. Die Initiative könne auch als wichtige Arbeitsmarktinitiative angesehen werden, mit einer gesamten Wertschöpfung in der Höhe von rund 3,8 Millionen Euro bei etwa 1,6 Millionen Euro an ausbezahlten Förderungen. Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) unterstrich, es sei die schlechteste aller Lösungen, wenn hochwertige Geräte auf dem Müll landeten.

Hierzulande hat bisher nur Thüringen einen Reparaturbonus eingeführt. Er soll nach dem großen Erfolg im vorigen Jahr von der zweiten Jahreshälfte an neu aufgelegt werden. Erstattet werden soll Verbrauchern auf Antrag dann wieder die Hälfte der Reparaturkosten. Der maximale Zuschuss beträgt hier aber nur 100 Euro im Jahr. Das Budget liegt 2022 bei rund 600.000 Euro.

Das Ampel-Regierungsbündnis will laut Koalitionsvertrag den Ansatz "Reparieren statt Ausrangieren" verfolgen und plant ein nationales "Recht auf Reparatur". Die Rufe danach werden auch auf EU-Ebene lauter. Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wollte in diesem Sinne schon Mitte April ein einschlägiges Aktionsprogramm durchs Bundeskabinett bringen. Nach Verzögerungen soll es nun im Mai etwas damit werden.

(mho)