Japanische Drohnen bekommen elektronische Nummernschilder

Selbst kleine Drohnen müssen in Nippon amtlich registriert sein. In diesem Sommer wird sogar eine Identifizierung per Funksignal Pflicht.

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Drohnenspaß – aber bitte registriert.

(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Martin Kölling

Über den Wolken mag die Freiheit grenzenlos sein: Aber je mehr Drohnen es in Japan gibt, desto stärker wird Nippons erdnaher Luftraum reguliert. Flugverbotszonen für die unbemannten, ferngesteuerten Kleinflieger sind schon lange definiert, Führerscheine für größere Modelle vorgeschrieben. Ab diesem Sommer folgt auch noch eine Art elektronisches Nummernschild.

Fluggeräte mit mehr als 100 Gramm Gewicht müssen dann nicht nur beim Verkehrsministerium registriert werden, sondern sich auch mit einem Funksignal identifizieren. Damit will die Regierung bei Zwischen- und Unfällen die Eigentümer der modischen Flugmobile leichter ermitteln. Wer ohne Registrierung fliegt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen (3.655 Euro) rechnen.

Dies ist das jüngste Beispiel für den langjährigen Versuch der japanischen Regierung, zügel- wie rücksichtslosen Verkehr mit den beliebten Drohnen einzudämmen und gleichzeitig eine Wachstumsindustrie zu fördern. Die Behörden wollen mit einer frühen Regulierung von Drohnen Unternehmen einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geben, um kommerzielle Dienste zu entwickeln.

So dürfen Drohnen schon lange nicht über 150 Meter hoch steigen, in der Nähe von Flughäfen oder (ohne Ausnahmegenehmigungen) über bewohnten Gebieten fliegen. Seit 2020 folgte dann eine verschärfte Registrierungspflicht. Die zugeteilte Nummer mussten die Piloten an ihren Fluggeräten anbringen.

Post aus Japan

Japan probiert mit Elektronik seit jeher alles Mögliche aus - und oft auch das Unmögliche. Jeden Donnerstag berichtet unser Autor Martin Kölling an dieser Stelle über die neuesten Trends aus Japan und den Nachbarstaaten.

Zu Beginn galt dies allerdings nur für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 200 Gramm. Der chinesische Weltmarktführer DJI speckte daher seine beliebte Mavic Mini, die im Ausland 250 Gramm wog, in Japan unter den Grenzwert ab. Als Reaktion auf den rasanten technischen Fortschritt senkten die Behörden die Gewichtsschwelle jedoch rasch, weil inzwischen auch leichte Drohnen zu fähigen Fliegern aufgerüstet wurden. Immerhin müssen vor diesem Sommer registrierte Drohnen nicht mit Sendern nachgerüstet werden.

Der bürokratische Aufwand mag für Hobbyflieger abschreckend wirken. Und genauso ist es auch gedacht. Allerdings gehen mit der Verschärfung auch Erleichterungen für größere Drohnen einher, mit denen Unternehmen bereits jetzt ernsthafte Geschäfte testen. In diesem Jahr dürfen sie dann mit unbemannten Flügen jenseits des Sichthorizonts beginnen, auch über bewohnten Gebieten.

Die Liste der Anbieter wächst daher beständig. Als einer der Pioniere der Bewegung fertigt der Baumaschinenhersteller Komatsu schon seit Jahren in kurzer Zeit dreidimensionale Karten von Baustellen an, für die ein Team von Landvermessern früher Tage benötigt haben.

Seit Dezember 2021 bietet der Technikkonzern einen ähnlichen Dienst für Stahlwerke und Stromkonzerne: Durch die dreidimensionale Erfassung ihrer Halden können sie präzise und rasch ihre Lagerhaltung auf den neuesten Stand bringen.

Auch deutsche Unternehmen sind in Japan mit am Start. Die Fluggesellschaft ANA will mit dem deutschen Start-up Wingcopter ins Geschäft mit Auslieferungsdrohnen einsteigen. Die Partner müssen sich beeilen, denn die globale Konkurrenz schläft nicht. Der US-Drohnenhersteller Zipline hat im Inselgebiet der südjapanischen Gemeinde Goto mit Toyota Tsusho, einem Handelshaus aus der Toyota-Gruppe, die Auslieferung von Medizin aus der Luft getestet. Und das ist genau der Ort, an dem auch Wingcopter seine Drohne vorgeführt hat.

(jle)