Metas Marktmacht: Kartellamt nimmt sich Facebook-Mutter vor​

Nach Google hat das Bundeskartellamt jetzt auch Meta mit seinen Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp der "erweiterten Missbrauchsaufsicht" unterstellt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Das Bundeskartellamt hat den US-Konzern Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp) als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft. Die Wettbewerbshüter unterstellen den Internetriesen damit zugleich der "erweiterten Missbrauchsaufsicht" im Sinne des im vorigen Jahr reformierten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Bundeskartellamt kann damit wettbewerbsschädlichem Verhalten von Meta oder seinen Töchtern schneller entgegenwirken sowie "einstweilige" Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Behörde kann Meta auf Basis des neuen Paragrafen 19a GWB etwa untersagen, die eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln oder Konkurrenten zu behindern.

Die Interoperabilität von Produkten oder Leistungen oder die Portabilität von Daten darf der Konzern in solchen Fällen nicht verweigern. In diesem Bereich kommen auf Anbieter wie WhatsApp über den Digital Markets Act (DMA) der EU generell neue Auflagen zu.

"Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien", begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, den Schritt. Man können nun gegen etwaige Wettbewerbsverstöße "deutlich effizienter" vorgehen als mit den bislang verfügbaren Instrumenten. Meta habe keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

Mit Funktionen wie "Stories" oder "Reels" und Angeboten wie "Watch" oder "Shops" erweitere Meta sein Angebot auf den eigenen Plattformen fortlaufend, schreiben die Wettbewerbshüter. Als großes Zukunftsprojekt investierten die Kalifornier insbesondere in Hard- und Software für ein "Metaverse", eine umfassende virtuelle 3D-Welt, die auch die Brüsseler Wettbewerbshüter in den Blick genommen haben. Facebook hatte zuvor den VR-Pionier Oculus zugekauft, der mittlerweile unter dem Namen Meta Quest firmiert.

Die Dienste des Plattformbetreibers nutzten weltweit über 3,5 Milliarden Menschen, führt das Kartellamt aus. Auch in Deutschland seien sie weitverbreitet. Aufgrund der vielen User und der personenbezogenen Daten, die Meta über sie zur Verfügung habe, sei das Unternehmen zugleich der führende Anbieter im Bereich von Social-Media-Werbung. Aus dieser finanziere es sich bislang nahezu ausschließlich. 2021 sei der Gewinn im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um mehr als ein Drittel auf fast 40 Milliarden US-Dollar gestiegen.

"Insgesamt betreibt Meta damit ein starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehnt", erklären die Kartellwächter. Wegen wettbewerblicher Bedenken hatte es die Behörde dem Konzern bereits Anfang 2019 untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Der Rechtsstreit mit Meta zu dieser Entscheidung ist aber bis heute vor den Gerichten anhängig.

Ferner führt das Kartellamt seit 2020 ein Verfahren gegen den Internetgiganten wegen der Verknüpfung des 3D-Brillen-Angebots von Meta Quest mit Facebook. Unter den neuen Vorzeichen sieht es nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, "solche Verfahren zukünftig schneller abschließen zu können".

Die Entscheidung über die herausgehobene Wettbewerbsstellung ist den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zunächst auf fünf Jahre befristet. Ende vorigen Jahres hatten die Wettbewerbshüter bereits die überragende marktübergreifende Bedeutung von Alphabet und der Tochter Google festgestellt. Bei Amazon und Apple laufen die Untersuchungen noch.

(vbr)