Drohnenklassifizierung verschoben: Was beim Drohnenkauf zu beachten ist

Drohnen werden künftig in neue Risikoklassen eingeteilt, doch die Umsetzung der EU-Verordnungen verzögert sich. Hier ein Überblick über die neuen Regeln.

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Lesezeit: 19 Min.
Von
  • Nico Jurran
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Wer überlegt, sich eine Drohne zu kaufen, dürfte beim Lesen von Berichten zu neuen Modellen aktuell verunsichert sein: Einerseits heißt es, dass nach EU-Recht künftig alle Modelle einer sogenannten CE-Klasse (für certified) zugeordnet werden, die bestimmt, wo und wie man fliegen darf. Andererseits liest man in Testberichten immer nur, dass das betreffende Gerät noch keine Klassifizierung besitzen. Die Hersteller zucken auf Nachfrage ebenfalls mit den Schultern und verweisen auf fehlende Regelungen – wie jüngst DJI beim Test seiner Mavic 3.

Kein Wunder, dass sich viele fragen, ob sie mit bereits erworbenen Drohnen beziehungsweise den Modellen, die aktuell ohne Klassifizierung verkauft werden, in Zukunft überhaupt noch fliegen dürfen. Auch zur Frage, ob Bestandsdrohnen nachträglich in die neuen CE-Klassen eingeteilt werden können oder nicht, findet man widersprüchliche Angaben. Dieser Artikel klärt daher einmal über die Regelungen und die darin enthaltenen Fallstricke auf.

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Angestoßen wurden die aktuellen Entwicklungen von der Drohnenverordnung der Europäischen Union vom 24. Mai 2019 (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Als EU-Verordnung wurde sie im Unterschied zu einer Richtlinie in jedem Land der Union sofort wirksam. Festgelegt ist darin, dass innerhalb Europas künftig eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in die sieben Drohnen-Klassen C0 bis C6 vorgenommen werden soll. Die Klassen spiegeln wider, dass nicht von jeder Drohne bei einem Zusammenstoß die gleiche Gefahr für schwere Schäden an Menschen, Tieren und Sachwerten ausgeht.