Handy am Steuer: Monocam soll in Rheinland-Pfalz abgelenkte Autofahrer aufspüren

In einem bundesweit erstmaligen Projekt soll ein in den Niederlanden entwickeltes System Autofahrer überführen, die am Lenkrad verbotene Dinge machen.

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(Bild: polizei.rlp.de)

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Die Polizei in Rheinland-Pfalz testet nun ein halbes Jahr lang eine Technik, mit der Autofahrer und -fahrerinnen erkannt werden sollen, die während der Fahrt Mobilgeräte nutzen. Eingesetzt wird dabei mit "Monocam" ein System bestehend aus einer Kamera und Bildanalyse. Diese soll von oben – beispielsweise einer Autobahnbrücke – in vorbeifahrende Autos linsen und erkennen können, wenn jemand am Lenkrad mit seinem Handy hantiert. Dann wird die Kamera ausgelöst, geschulte Polizeibeamte sollen dann sofort die Aufnahme auswerten.

Das bundesweit erste Projekt dieser Art ähnelt Abstands- und Geschwindigkeitsüberwachungssystemen, die bereits zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Ebenso wie bei jenen wurde hier der Datenschutzbeauftragte einbezogen. Dieser habe das System vorab geprüft und datenschutzrechtliche Voraussetzungen geschaffen, teilte die Polizei Rheinland-Pfalz mit.

Entwickelt wurde das System von der niederländischen Polizei selbst. Diese setzt es seit vergangenem Jahr ein. Auch dort nehmen Polizeibeamte von der Kamera erstellte Aufnahmen in Augenschein, ob darin korrekt ein Verstoß erkannt wurde. Die niederländische Polizei betreibt eine Kampagne, die dazu aufruft, während der Fahrt sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, daher der Name "Mono".

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In Deutschland kostet es ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn jemand mit einem Smartphone am Lenkrad erwischt wird. In einem ersten Test am Donnerstag wurden in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz pro Stunde 20 Auto- und Lkw-Fahrer pro Stunde überführt. Zunächst soll die Monocam drei Monate im Polizeipräsidium Trier und dann drei Monate im Polizeipräsidium Mainz erprobt werden, die Ergebnisse sollen der Innenministerkonferenz vorgelegt werden.

Während eines 14-tägigen Pilotversuchs in Zeeland und Nordbrabant wurden 3511-mal Bußgelder verhängt, davon 2707, weil die Erwischten mit ihrem Handy ohne Freisprechanlage telefonierten beziehungsweise es in der Hand hielten. Übrigens ist es nicht nur verboten, mit dem Handy in der Hand am Lenkrad zu telefonieren, auch Fotografieren ist nicht erlaubt. Das entschied vor knapp acht Jahren das Oberlandesgericht Hamburg.

(anw)