Gericht: "Volks-PC" darf nicht als gefährlich bezeichnet werden

Der Münchner IDG-Verlag darf die PC-Welt-Ausgabe 12/02 mit der Schlagzeile "Gefährlicher Plus-PC. Der Rechner strahlt - gibt’s Geld zurück?" auch künftig nicht weiter verbreiten.

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Von
  • Christian Persson

Der Münchner IDG-Verlag darf die PC-Welt-Ausgabe 12/02 mit der Schlagzeile "Gefährlicher Plus-PC. Der Rechner strahlt - gibt’s Geld zurück?" auch künftig nicht weiter verbreiten. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Hamburger Landgericht am vergangenen Freitag teilweise eine vom PC-Hersteller 4MBO erwirkte Einstweilige Verfügung. Hingegen hob das Gericht die Verfügung insoweit auf, als sie dem Blatt die Behauptung untersagte, der so genannte "Volks-PC" überschreite die EMV-Grenzwerte.

Die Richtlinie EN 55022 zur DurchfĂĽhrung von EMV-Messungen biete einen weiten Interpretationsspielraum, so das Gericht in der mĂĽndlichen Verhandlung. Die Zeitschrift dĂĽrfe daher ihre Darstellung aufrecht erhalten. Der Hersteller 4MBO nahm die Entscheidung, fĂĽr die die PC-Welt eine weitere Messung aufgeboten hatte, mit dem Kommentar hin, er werde "auf das Nachtreten der PC-Welt nicht reagieren, solange die Rechtslage unklar ist und Gutachten durch Gegengutachten aufgehoben werden kann".

Die PC-Welt hatte zuvor eilends ihre eigene Interpretation der Gerichtsentscheidung in Umlauf gesetzt. Eine Presseverlautbarung mit dem Titel "Der "Volks-PC" strahlt doch: Gericht bestätigt Berichterstattung der Zeitschrift PC-WELT" vermittelte den Eindruck, das Gericht habe der Zeitschrift in vollem Umfang zugestimmt. Prompt griffen einige Online-Dienste das Thema mit diesem Tenor auf. Wie der Beschluss tatsächlich lautete, war vom Landgericht Hamburg am Freitagnachmittag nicht mehr zu erfahren.

Mit den Worten "Wir haben journalistisch sauber und mit mehreren CE-zertifizierten Prüflabors zusammen gearbeitet", lässt sich der PC-Welt-Chefredakteur Jürgen Bruckmeier in der Verlautbarung zitieren. In den Kontext ihrer scheinbaren Erfolgsmeldung stellt die Zeitschrift auch ein nochmaliges Dementi des c't-Berichtes über die Protokolle der EMV-Messungen. Bruckmeier dazu: "Der Hersteller des "Volks-PCs" 4MBO und die Handelskette Plus haben in den letzten Wochen großen Druck auf die Redaktion ausgeübt. Wir bedauern, dass die c't durch ihre einseitige Berichterstattung diesen Druck noch verstärkt und - gewollt oder ungewollt - mehr den Interessen der Industrie als denen der Anwender gedient hat. Wir behalten uns vor, rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift einzuleiten."

Der Heise Zeitschriften Verlag als Herausgeber von c't geht davon aus, dass die angedeuteten rechtlichen Schritte wegen der klaren Beweislage nicht zu erwarten sind. Die PC-Welt habe die Fakten geleugnet und stelle nun in dreister und diffamierender Weise die Vorgänge auf den Kopf, sagte Geschäftsführer Steven P. Steinkraus: "c't hat nicht einseitig berichtet, sondern - wie jedermann nachlesen kann - im Unterschied zu PC-Welt sorgfältig beide Seiten beleuchtet und dabei die Problematik der unklaren Messvorschriften nicht außer Acht gelassen, auf die nun auch das Landgericht Hamburg abgehoben hat. Auch die notwendige Kritik an der sachlich falschen, reißerischen Schlagzeile, mit der PC-Welt die Anwender verunsichert hat, findet in dem Gerichtsbeschluss ihre volle Bestätigung." Vor allem aber habe c't - anders als PC-Welt - wahrheitsgetreu über die Herkunft der Messdaten berichtet. Die PC-Welt müsse nun zugeben, dass sie sich in diesem Punkt falsch und journalistisch unsauber verhalten habe. "Andernfalls ermuntere ich den IDG-Verlag ausdrücklich, die Klärung durch rechtliche Schritte herbeizuführen", so Steinkraus.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Dokumentation zu den Messprotokollen. (cp)