Copyright für Werke künstlicher Intelligenz in USA eingeklagt

Kann künstliche Intelligenz Werke erzeugen, die von US-Copyright geschützt wären? Nein, sagt die zuständige US-Behörde. Ein Mann verklagt sie.

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Faksimile aus der Entscheidung des Copyright Review Board vom 14. Februar 2022 "After reviewing the application, deposit copy, and relevant correspondence, along with the arguments in the second request for reconsideration, the Board affirms the Registration Program’s denial of registration. I. DESCRIPTION OF THE WORK The Work is a two-dimensional artwork, reproduced below:" gefolgt von einem bunten Bild.

Faksimile aus der Klage Thalers: Das nicht geschützte Bild "A Recent Entrance to Paradise"

(Bild: Faksimile/Thaler)

Lesezeit: 3 Min.

Kann Künstliche Intelligenz (KI) Werke schaffen, die den Schutz des US-Copyright genießen? Die zuständige US-Behörde lehnt das ab. Doch ein Amerikaner gibt nicht auf und hat nun Klage vor einem US-Bundesgericht erhoben. Mit einer ähnlichen Klage, nämlich auf Patentschutz für eine "Erfindung" seiner KI, hat er bereits eine Niederlage einstecken müssen.

Der Kläger heißt Steven Thaler, ist studierter Chemiker und Physiker, und lebt in Missouri. Er ist Eigentümer eines Computers, der unter anderem ein Bild namens A Recent Entrance to Paradise generiert hat, sowie zwei Erfindungen, nämlich eine "Neural Flame" und einen "Fractal Container", gemacht hat. Für Bildnis und Erfindungen versucht Thaler immaterialgüterrechtlichen Schutz zu erstreiten: Die KI sei Urheber respektive Erfinder, ihm als Eigentümer der KI stünden die jeweiligen Immaterialgüterrechte zu, meint Thaler.

Doch sowohl das US Patent Office als auch die Registerführerin für Copyright-geschützt Werke haben seine Anträge abgelehnt. Mit Berufungen an die zuständigen Verwaltungsbehörden ist Thaler ebenfalls gescheitert: Es gibt kein Copyright für Kunst aus Künstlicher Intelligenz. Der Mann gibt dennoch nicht auf. Er streitet vor Gericht weiter.

Thalers Klage gegen den Commissioner for Patents, Drew Hirshfeld, hat das US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia im September noch vor Eröffnung eines Gerichtssaalverfahrens abschlägig beschieden, und das mehr als deutlich (Thaler v. Hirshfeld, US District Court Eastern Virginia, Az. 1:20-cv-903). Dennoch hat Thaler Berufung an das Bundesberufungsgericht für den bundesweiten Bundesgerichtsbezirk (Az. 21-02347, Federal Circuit) eingelegt.

Am Donnerstag hat Thaler eine weitere Klage eingereicht. Diesmal gegen Shira Perlmutter, die Führerin des US-Registers für Copyright-geschützte Werke (Thaler v. Perlmutter, 1:22-cv-01564, US District Court District of Columbia). Thaler führt an, das Copyright-Gesetz spreche von Urheberschaft (Authorship), schränke dies aber nicht auf Menschen ein. Zudem meint er, der Copyright-Schutz für KI-Werke stünde in Einklang mit den Zielen des Gesetzes.

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Neben der grundsätzlichen Frage des Schutzes für das Werk an sich muss Thaler noch eine zweite Hürde überwinden, da er ja nicht der Urheber ist: Wie kommt er an die Rechte, sollte es sie geben? Die Übertragung von Immaterialgüterrechten ist grundsätzlich vorgesehen, was in der Regel durch eine Vereinbarung oder durch Verlassenschaft erfolgt. Die KI kann aber weder Rechte besitzen noch Verträge oder Testamente machen. Thaler versucht, das durch seine Eigentümerschaft am "kreativen" Computer zu umschiffen. Ein Erfolg Thalers vor Gericht wäre eine Sensation.

(ds)