Schweiz: Uber nach Verbot in Genf mit neuem Geschäftsmodell​

Nach einem Urteil des Bundesgerichts hat Uber seinen Betrieb im Kanton Genf einstellen müssen. Das US-Unternehmen arbeitet bereits an einem Plan B.

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(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)

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Von
  • Tom Sperlich
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Nach einem höchstinstanzlichen Urteil im Rechtsstreit zwischen Uber und dem Kanton Genf musste der Fahrdienstleister seinen Betrieb in der Schweizer Großstadt einstellen. Das Bundesgericht hatte Ende vergangener Woche entschieden, dass für Uber das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge anzuwenden sei. Demnach könnten Fahrerinnen und Fahrer nicht als Selbstständige tätig werden, sondern müssten angestellt werden. Uber arbeitet bereits an einem alternativen Geschäftsmodell und kündigt die Wiederaufnahme des Betriebs an.

Uber muss laut dem Urteil nun die gleichen gesetzlichen Pflichten beachten wie Taxi- und Transportunternehmen. Dabei geht es insbesondere um die soziale Absicherung der Fahrer und die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen hatte daraufhin am vergangenen Wochenende den Betrieb in Genf eingestellt. Medienberichten zufolge haben die Behörden die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert.

Die Genfer Kantonsbehörden hatten Uber bereits im November 2019 den Betrieb unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen untersagt. Einen dagegen gerichteten Einspruch von Ubers Schweizer Tochtergesellschaft wies das Genfer Kantonsgericht ab. Eine erneute Beschwerde wies schließlich auch das Bundesgericht als höchste Instanz ab.

Der Entscheid gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Uber muss demnach sie seither ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge begleichen. Das Genfer Volkswirtschaftsdepartement sagte vor Medien, dass keine Schätzungen über die Summe vorliegen, die Uber nachzahlen muss. Das Unternehmen habe jedoch zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, um sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

Der Kanton Genf begrüßte das Urteil als "historischen Entscheid", der als Vorbild für alle Kantone gelte. "Das Bundesgericht setzt ein starkes Signal an die gesamte Plattformwirtschaft", sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer. Auch in verschiedenen Medienberichten wird dem Urteil gegen Uber eine "Signalwirkung für die ganze Schweiz" beigemessen.

Auch die Gewerkschaft Unia, die seit dem Markteintritt von Uber in der Schweiz vor neun Jahren "die Machenschaften dieses Unternehmens anprangert", begrüßte den Entscheid des Bundesgerichts. Sie erwartet von Bund und Kantonen, dass "umgehend rasche und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, damit Uber die Hunderte von Millionen, die den Arbeitnehmern und Sozialversicherungen vorenthalten wurden, zurückerstattet".

Uber bestreitet die Beitragspflicht und bereitet unterdessen den Neuanfang in Genf vor. Das Bundesgerichtsurteil beziehe sich ausschließlich auf Regelungen des Kantons Genf, betont das Unternehmen in einer Stellungnahme: "Es bezieht sich nicht auf, und veranlasst auch nicht, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen." Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Uber in anderen Kantonen werde das Urteil nicht haben.

Dennoch passt sich Uber der neuen Rechtslage an – diese Taktik verfolgt das Unternehmen auch in anderen Ländern wie Deutschland oder Großbritannien. In Genf entwickelt Uber einer Mitteilung zufolge nun ein Modell, dass alle "Fahrer, die das wünschen, Angestellte von unabhängigen Schweizer Partner-Unternehmen werden" können. Diese Unternehmen sollen nach dem Kantonsgesetz als Taxi- oder Transportunternehmen registriert sein und "garantieren den Fahrern alle Sozialversicherungsabgaben, Mindestlohn und weitere Absicherungen".

"Die große Mehrheit der Fahrer" wünsche, unabhängig zu bleiben "und weiterhin ihr eigener Chef zu sein", erklärte das Unternehmen. Es sei daher zu erwarten, "dass nicht alle Fahrer sich dazu entschließen werden, angestellt zu werden". Dennoch erwarte Uber, dass die Dienste in Genf "bereits dieses Wochenende" aufgenommen werden können.

Auch in anderen Kantonen steht Uber unter Druck. So entschied das Sozialversicherungsgericht Zürich zuletzt Ende 2021, dass zwischen Uber und den Fahrerinnen und Fahrern ein Anstellungsverhältnis besteht. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge abliefern. Bereits im Herbst 2020 war das Kantonsgericht Waadt zu einem ähnlichen Urteil gelangt. Auch hier sind wegen Einsprüchen die Urteile noch nicht rechtskräftig.

In einem zweiten Urteil des Bundesgerichts, das die Lieferdienste von Uber Eats betrifft, sieht das Bundesgericht die Kuriere ebenfalls als Angestellte. Zwar hatte ein zuvor erfolgtes Urteil des Kantonsgerichts Genf zu Uber Eats vor dem höchsten Gericht keinen Bestand. Die Genfer Richter hatten nämlich den Kurierdienst als Arbeitsvermittlung deklariert, wogegen die Uber Switzerland Beschwerde einlegte. Diese ist nun vom Bundesgericht gutgeheißen worden.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Kuriere zwar als Angestellte zu betrachten sind, indessen zwischen Uber und den Gastronomiebetrieben kein Personalverleihvertrag besteht. "Dazu fehlt es insbesondere an einem Übergang der Weisungsbefugnisse gegenüber den Kurieren auf die Gastronomiebetriebe sowie an der Integration der Kuriere in die Organisation der Restaurants", entschied das Bundesgericht.

Wie Uber mitteilte, arbeite man im Falle von Uber Eats inzwischen ohnehin nicht mehr mit unabhängigen Kurieren zusammen.

(vbr)