Grünes Label für Erdgas und Atomkraft: EU-Parlamentarier stimmen gegen Taxonomie

Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments haben gemeinsam Einspruch gegen die geplante Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission erhoben.

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Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt veröffentlichte dieses Foto des Abstimmungsergebnisses auf Twitter.

(Bild: @delarabur)

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Der Umwelt- und der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments erheben mit 76 zu 62 Stimmen bei 4 Enthaltungen Einwände gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission für eine Taxonomie-Verordnung, laut der Atomkraft und Erdgas als nachhaltig eingestuft werden sollen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Abstimmung der beiden Ausschüsse.

Ein entsprechender Entschließungsantrag für ein Veto gegen die geplante Verordnung geht nun in das Plenum des EU-Parlaments, das Anfang Juli darüber abstimmen soll. Falls auch dies für ein Veto stimmt, müsste die EU-Kommission den Rechtsakt zurückziehen oder ändern.

Atomkraft und fossiles Gas seien wichtig für eine stabile Energieversorgung während des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft, meinen die EU-Abgeordneten. Sie meinen aber auch, dass die vorgesehenen Screening-Standards die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten der Taxonomieverordnung nicht einhalten. Die Abgeordneten fordern obendrein, dass alle neuen oder geänderten delegierten Rechtsakte Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und Folgenabschätzung sein sollten, da sie erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen haben könnten.

Mit der Taxonomieverordnung will die EU-Kommission grüne Investitionen stärken, indem wirtschaftliche Aktivitäten klassifiziert und eine Liste ökologisch nachhaltiger Aktivitäten erstellt werden. Dabei sollen manche Aktivitäten aus dem Bereich Atom- und übergangsweise Erdgasenergie in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen werden.

Für die Entschließung hatte sich eine fraktionsübergreifende Koalition aus Grünen, EVP, Renew Europe, Sozialisten und Demokraten (S&D) und den Linken gebildet. Sie wenden sich dagegen, dass Erdgas und Atomkraft insbesondere nach dem Überfall Russland auf die Ukraine begünstigt werden sollen.

Ein delegierter Rechtsakt wie dieser, den die EU-Kommission am Silvesterabend 2021 vorgestellt und Anfang Februar in letzter Fassung vorgelegt hatte, bedarf nicht der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments, sie können ihn lediglich durch Einspruch blockieren. Dafür haben sie bis zum 11. Juli 2022 Zeit.

(anw)