Julian Assange: Britische Regierung erlaubt Auslieferung des Wikileaks-Gründers

Das britische Innenministerium hat den Weg für die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA freigemacht.

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(Bild: Londisland/Shutterstock.com)

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Das britische Innenministerium erlaubt die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA. Zuvor hatte ein Gericht in London bereits die Auslieferung genehmigt.

Die USA werfen Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Dort droht ihm ein Prozess und eine lange Gefängnisstrafe.

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Der Londoner High Court hatte grünes Licht für eine Auslieferung gegeben. Eine Berufung dagegen wies das oberste britische Gericht, der Supreme Court, als unzulässig ab, der Auslieferungsbeschluss wurde bereits formell erlassen. Nun hatte das britische Innenministerium das Wort.

Assange kann innerhalb von 14 Tage gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Dann würde das Verfahren um das Auslieferungsbegehren der USA wieder vor Gericht landen.

Wikileaks hat via Twitter bereits angekündigt, dass Assange vor dem High Court Beschwerde gegen die Entscheidung des Innenministeriums einlegen werde. Es sei ein "schwarzer Tag für die Pressefreiheit" und für die britische Demokratie. Die britische Innenministerin Priti Patel habe eine Chance verpasst, das Richtige zu tun. Stattdessen werde sie als Komplizin der USA in die Geschichte eingehen, heißt es in einer Wikileaks-Mitteilung.

Der Rechtsstreit über die Auslieferung läuft nun seit gut zwei Jahren. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dort drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen in ihm einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem ein Exempel statuiert werden soll.

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Vom britischen Innenministerium heißt es, nach dem Auslieferungsgesetz von 2003 müsse der Außenminister eine Auslieferungsanordnung unterzeichnen, wenn es keinen Grund gibt, diese zu unterbinden. Ans Innenministerium gehen solche Anträge nur, wenn dies ein Richter entscheidet.

Britische Gerichte hätten nicht festgestellt, dass es ungerecht wäre, Julian Assange auszuliefern, erläutert das britische Innenministerium. Die Gerichte hätten auch nicht festgestellt, dass die Auslieferung Assanges Menschenrechte verletzen würde, einschließlich seines Rechts auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäußerung sowie auf eine angemessene Behandlung in den USA.

(anw)