FAQ zum E-Rezept: Wie es sich einlösen lässt und was Sie dabei beachten müssen

Seit dem 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, gesetzlich versicherten Personen elektronische Rezepte auszustellen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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E-Rezept-Werbung am Bahnhof

(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

Update
Stand:
Lesezeit: 10 Min.

Bereits seit dem 1. September 2022 müssen Apotheken E-Rezepte annehmen, seit dem 1. Januar 2024 sind nun Ärzte verpflichtet, allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten elektronische Rezepte auszustellen, für Privatversicherte wird das E-Rezept schrittweise ausgerollt. Für uns ein Anlass, unsere FAQ zu aktualisieren, nicht zuletzt, weil es verschiedene Einlösewege gibt, für die man verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss und weil es bei der Einführung bisher nicht rund läuft. Es gibt etwa Störungen bei den Abläufen, sodass Apotheken Versicherte teilweise zurückschicken müssen. Ebenfalls berichten Apotheken von Problemen bei der Belieferung von Pflegeheimen.

Die drei offiziellen Einlösewege für das E-Rezept: Über die elektronische Gesundheitskarte, über die E-Rezept-App und über den Papierausdruck.

(Bild: Gematik)

Inzwischen gibt es drei offizielle Einlösewege für das E-Rezept: Versicherte erhalten einen Ausdruck mit bis zu drei Verordnungen, und seit dem 1. Juli 2023 sollen Versicherte das E-Rezept über ihre elektronische Gesundheitskarte einlösen können. Da viele noch gar nicht mitbekommen haben, dass es das E-Rezept überhaupt gibt, haben wir hier die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zusammengestellt. Als "Königsweg" gilt jedoch die E-Rezept-App.

Was ist ein E-Rezept?

Ein E-Rezept ist die digitale Version eines Papierrezepts, um Medikamente zu erhalten. Rezepte können von Ärzten oder Psychotherapeuten in Praxen oder Kliniken ausgestellt werden. Zunächst gibt es für gesetzlich Versicherte die digitale Version des rosafarbenen Rezepts (Muster-16-Rezept) als E-Rezept. Künftig sollen weitere Rezepte hinzukommen.

Was ist der Vorteil vom E-Rezept?

Der Vorteil ist, dass Patienten das Rezept direkt an eine Apotheke schicken und dort ihr Medikament bestellen können. Dies ist dann beispielsweise auch über eine Versandapotheke möglich. Bei einer Folgeverordnung müssen Sie zudem nicht erneut zum Arzt, sondern nur quartalsweise. Außerdem soll das E-Rezept als ein fälschungssichere und vom Arzt oder Psychotherapeuten signierte Datei vorliegen.

Seit wann gibt es das E-Rezept?

Seit 1. Januar 2024 sind Ärzte verpflichtet, E-Rezepte für gesetzlich Versicherte auszustellen. Ursprünglich sollte das E-Rezept mit dem im Oktober 2020 in Kraft getretenen "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur" verpflichtend für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ab dem 1. Januar 2022 eingeführt werden.

Woran erkenne ich ein E-Rezept?

Der Anfang eines ausgedruckten E-Rezepts sieht aus wie ein herkömmliches Rezept. Dort sind Angaben zum Empfänger und Ersteller der Verordnung (1). Ein E-Rezept erkennen Sie daran, dass auf dem Ausdruck mehrere 2D-Codes – QR-Code-ähnliche Matrix-Barcodes – abgebildet sind (2). Oben rechts befindet sich ein Sammelcode (3), der bis zu drei Verschreibungen auf dem E-Rezept enthält. In der unteren Hälfte stehen Informationen zu allen verschriebenen Medikamenten samt dem jeweiligen 2D-Code.

Aufbau eines E-Rezepts

(Bild: E-Rezept-Enthusiasten)

Welche Voraussetzungen benötige ich, um das E-Rezept zu nutzen?

Ihr Arzt oder Psychotherapeut kann Ihnen das E-Rezept in Papierform mitgeben. Es ist allerdings auch möglich, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einzulösen. Dafür müssen Sie die Karte in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken.

Für die Nutzung der E-Rezept-App benötigen Patienten jedoch ein NFC-fähiges Smartphone, das mindestens über iOS 14 oder Android 7 verfügt und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) samt sechsstelliger PIN. Beides – eGK und PIN – versendet Ihre Krankenkasse auf Anfrage, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Bei manchen Krankenkassen können Sie die PIN auch direkt aus der E-Rezept-App der Gematik heraus anfordern. In der Regel ist für den Erhalt der PIN ein vorheriges Identifikationsverfahren erforderlich. Da das Videoident-Verfahren derzeit nicht erlaubt ist, müssen Sie sich in diesem Fall persönlich bei Ihrer Krankenkasse identifizieren.

Um sich in der E-Rezept-App anmelden zu können, ist es bei enigen Krankenkassen inzwischen möglich, sich über die ePA-App Ihrer Krankenkasse anzumelden, die die elektronische Patientenakte (ePA) enthält. Dabei entfällt zwar die Notwendigkeit einer elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, jedoch müssen Nutzer zuvor unter anderem ein Ident-Verfahren für die Aktivierung der ePA-App durchführen. Außerdem bieten erste Krankenkassen ihren Patienten an, sich mit dem elektronischen Personalausweis zu identifizieren. Allerdings kommt es mitunter zu "Störungen der Identity Provider", über die die Gematik informiert.

Muss die Karte jedes Mal zur Anmeldung an das Smartphone gehalten werden?

Nach Informationen der Gematik ist das bei bestimmten Smartphones (überwiegend iOS-Geräte), die über "Secure Elements" respektive eine sogenannte "Strongbox" verfügen, nicht der Fall. Demnach ist es so, dass Sie die Anmeldung ohne erneute Angabe der Zugangsdaten "für einen längeren Zeitraum" aufrechterhalten können.

Wie funktioniert das E-Rezept ohne Smartphone?

Ohne Smartphone erhalten Sie das E-Rezept auf einem Papier mit dem dazugehörigen 2D-Code. Die meisten Praxen stellen bisher jedoch noch wie gewohnt Standardrezepte aus. Überdies lässt sich das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen – sowohl mit einem Kartenlesegerät in der Apotheke als auch der NFC-Funktion auf einem mobilen Endgerät. Die E-Rezept-App kann auch in der Desktop-Version genutzt werden, allerdings sind hierfür neben der elektronischen Gesundheitskarte inklusive PIN auch ein Kartenlesegerät notwendig.

Wie löse ich das E-Rezept ein?

Das E-Rezept können Sie über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Mit dem Stecken der eGK ruft der Apotheker das Rezept über die Telematikinfrastruktur ab. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das ausgedruckte E-Rezept bei der Apotheke abzugeben oder ein Foto davon zu zeigen. Mithilfe der E-Rezept-App können Sie das Rezept an die Apotheke übermitteln. Letzteres kann auch eine Versandapotheke sein. Im Verzeichnis der App haben alle E-Rezept-fähigen Apotheken ein blau hinterlegtes E-Rezept-Symbol neben ihrem Namen stehen.

Wie fuktioniert das E-Rezept?

Das Rezept wird vom Arzt im Praxisverwaltungssystem (PVS) erzeugt und in die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt, dem "sicheren Gesundheitsnetz". Genau genommen bekommen Sie das E-Rezept nicht direkt, sondern einen Verweis auf ein Dokument (einen 2D-Code. Für Sie sind ohne Anmeldung in der TI "Access Code" und die "Task-ID" sichtbar, mit dem der Apotheker das E-Rezept abrufen kann. Der Apotheker steckt die eGK in sein Kartenlesegerät oder scannt den 2D-Code, der auch ein Sammelcode mit mehreren Medikamenten sein kann, dann ein und Sie erhalten das Medikament.

Sofern Sie allerdings bereits ein Ident-Verfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen haben, können Sie das Rezept auch selbst von den Telematikinfrastruktur-Servern abrufen. Dazu ist die eGK 2.1 und die zugehörige PIN der eGK erforderlich, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Zuerst müssen Sie die sechsstellige Zugangsnummer – die oben rechts auf der eGK zu finden ist – eingeben und anschließend die PIN. Im letzten Schritt muss die eGK an die Rückseite vom Smartphone gehalten werden. Über die NFC-Schnittstelle werden die Angaben dann geprüft und die Anmeldung bei der TI erfolgt. Anschließend werden alle Rezepte der vergangenen 100 Tage auf das Smartphone geladen.

Funktionieren zentrale TI-Dienste nicht, oder ist der TI-Zugang der Apotheke gestört, können E-Rezepte nicht eingelöst werden, da ein Verweis auf das zentral gespeicherte E-Rezept-Dokument nicht möglich ist. Alternativ erhält der Patient einen Ausdruck mit einem 2D-Code. Dieser wird innerhalb der App eingescannt.

Was ist, wenn das Internet oder die TI nicht funktioniert?

Bei einem Ausfall des Internets oder Telematikinfrastruktur rät die Gematik zum Abwarten. Falls es sich um eine längere Störung handelt, müssen Sie zurück zum Arzt und sich ein herkömmliches Rezept ausstellen lassen. Apotheken bemängeln, keine richtige Fallback-Lösung zu haben und müssen Versicherte dann zunächst vertrösten.

Wer kann das E-Rezept nutzen?

Das E-Rezept können grundsätzlich alle Menschen nutzen, die dafür technisch gerüstet sind. Auch Familienangehörige oder betreuende Personen sollen über die App Rezepte für andere verwalten und einlösen können. Für privat Versicherte wird das E-Rezept schrittweise seit 2023 ausgerollt. Ein erster Kunde der Allianz hatte Ende September 2023 ein E-Rezept einlösen können.

Welche Daten werden in der E-Rezept-App verarbeitet?

Die E-Rezept-App ist eine eigenständige Anwendung der Gematik, in der Patienten auf elektronische Verordnungen zugreifen – entweder durch den Scan eines 2D-Codes oder durch eine Authentifizierung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Ein Zugriff auf die lokal gespeicherten Daten ist weder für den Arzt noch für die Apotheker möglich.

Wie werden die Daten in der E-Rezept-App gespeichert?

Die Daten werden nach Angaben der Gematik lokal auf Ihrem Gerät gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Erhebung und Verarbeitung anonymer Nutzerdaten jedoch zustimmen. Dann werden anonymisierte Nutzungsdaten verarbeitet, in einer Protokolldatei gespeichert und an das auf Datenanalyse spezialisierte Unternehmen Piwik Pro GmbH übertragen. Dabei werden etwa Daten zum Betriebssystem, das Handymodell, die Verschlüsselungsfähigkeiten des Smartphones, Zugriffszeitpunkt und Art des Netzwerks, von dem aus der Zugriff erfolgt, die Anzahl fotografierter E-Rezepte und heruntergeladener beziehungsweise eingelöster E-Rezepte gespeichert. E-Rezepte werden 100 Tage nach deren Einlösung automatisch aus der App gelöscht.

Wie geht es mit dem E-Rezept weiter?

Für dieses Jahr sind weitere Rezeptarten geplant, etwa Betäubungsmittelrezepte. Später will die Gematik das E-Rezept unter anderem um Verschreibungen von digitalen Gesundheitsanwendungen, Medizinprodukten sowie Heil- und Hilfsmittel erweitern.

Roadmap der Gematik für die Weiterentwicklung des E-Rezepts

(Bild: Gematik)

(mack)