Bundesländer wollen Abtreibungen nach Online-Beratung rechtssicher machen

Immer mehr Menschen nutzen Telemedizin – auch Frauen, die ihre Schwangerschaft per Medikament abbrechen wollen. Die Länder wollen diese Beratung nun absichern.

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(Bild: TippaPatt/Shutterstock.com)

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Insbesondere die Coronavirus-Pandemie hat den Einsatz von Telemedizin salonfähiger gemacht. Menschen konnten zum Teil ihre Wohnungen nicht verlassen oder galten als hochinfektiös und durften deshalb keine Praxen betreten. Dementsprechend konnten Ärztinnen und Ärzte per Telemedizin mit ihnen kommunizieren und die weitere Behandlung besprechen.

Schwangere, die in dieser Zeit abtreiben wollten, seien auf diese Weise ebenfalls bereits versorgt worden, rechtssicher erscheint dies Politikerinnen und Politikern für Gleichstellung aber nicht. Sie möchten sich deshalb um eine genaue Regelung bemühen, wie die dpa berichtet.

Es gebe bereits Angebote von Ärztinnen und Ärzten, etwa in Berlin, bei denen Frauen nach der Online-Sprechstunde Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch zugeschickt bekommen – egal, wo sie in Deutschland wohnen. Staatssekretärin Ute Leidig (Grüne) aus Baden-Württemberg verteidigt deshalb einen Antrag der Initiative, die aus ihrem Bundesland komme: "Es finden derzeit schon telemedizinisch begleitete Schwangerschaftsabbrüche statt. Viele rechtliche Regelungen stammen aber aus einer Zeit, als es diese Möglichkeit eines medikamentösen Abbruchs noch nicht gab." Das müsse nun angepasst werden. "Wir dürfen die Frauen nicht alleine lassen – und schon gar nicht dürfen wir sie in der Rechtsunsicherheit belassen."

Grundsätzlich können Mediziner Videosprechstunden problemlos bei allen Menschen und Krankheiten einsetzen. Selbst die ausschließliche Beratung oder Behandlung über das Internet ist unter bestimmten Umständen im Einzelfall erlaubt. "Auch für den Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es keine Regelungen, die die Nutzung der Möglichkeit von Videosprechstunden einschränken würden", erläutert das Sozialministerium in Stuttgart.

Trotzdem ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland streng geregelt. Beispielsweise müssen sich Schwangere vor einem Abbruch von einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Außerdem ist es gesetzlich so geregelt, dass Apotheken Arzneimittel für eine Abtreibung nur an eine Einrichtung verschicken dürfen, in der die Frauen dann auch nachbehandelt werden können. Geklärt sei aber nicht, was eine "notwendige Nachbehandlung" im Falle eines medikamentösen Abbruchs umfasst.

Außerdem ist nicht geklärt, was Praxen dafür tun müssten, um deutlich zu machen, dass sie eine Einrichtung mit der Möglichkeit der Nachbehandlung sind. Und auch der Postversand der Medikamente müsste sicher sein, sodass Unbefugte nicht an die Medikamente gelangen.

Ministerinnen und Minister für Gleichstellung wollen diese Probleme mit dem Bund besprechen. Das haben sie Donnerstagabend während einer Konferenz in Hamburg beschlossen. Der Diskussionsprozess sei offen, das Ergebnis noch nicht absehbar. Die Diskussion folgt aber auf eine recht erregte internationale Debatte über Schwangerschaftsabbrüche, da unter anderem in den USA nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nun in einigen Bundesländern Abtreibung verboten ist. Die Bundesregierung von Deutschland entschied nahezu zur gleichen Zeit, den besonders von Abtreibungsgegnern missbrauchten Paragrafen 219a, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, abzuschaffen.

(kbe)