Kündigungsbutton: Verträge können nun per Mausklick beendet werden

Seit dem heutigen 1. Juli gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Anbieter müssen nun auf ihren Websites einen Kündigungsbutton vorzeigen.

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(Bild: dpa)

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Seit dem heutigen 1. Juli lassen sich online abgeschlossene Verträge auf Websites der Anbieter über einen Kündigungsbutton beenden. Das ist ein Bestandteil des voriges Jahr auf den Weg gebrachten Verbraucherschutzpakets, das nun in Kraft getreten ist.

Unternehmen müssen jetzt auf ihren Websites eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche "Verträge hier kündigen" anbieten, erläutert das Verbraucherschutzministerium. Ein Klick auf diesen Button soll zu einer Bestätigungsseite führen, mit einem weiteren Button "jetzt kündigen" wird die Kündigung final abgesendet. Die Kündigenden erhalten im Anschluss eine Bestätigung über den Vorgang.

Für den Klick auf den Kündigungsbutton spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online abgeschlossen wurde oder nicht, erklärt das Ministerium. Solange die Möglichkeit besteht, Verträge online abzuschließen, müsse es auch für die Kundschaft möglich sein, online zu kündigen. Es sei auch egal, ob der Vertrag bereits vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurde, auch ältere Verträge können nun über den Kündigungsbutton beendet werden. Per E-Mail oder Post kann weiterhin gekündigt werden.

"Das stärkt die Transparenz und die Verbraucherrechte", meint Ministerin Steffi Lemke (Grüne). "Oft kostete es Verbraucher*innen viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden, wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucher*innen ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag."

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge wurden nicht nur die Kündigungsbuttons eingeführt, es soll auch die Telefonwerbung regulieren. Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung der Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Telefonwerbung vor. So soll unerlaubte Telefonwerbung effizienter sanktioniert werden können.

(anw)