heise meets… Elektronische Identitäten – Mehrwert und Status

Unser Personalausweis kann schon heute virtuell aufs Smartphone geladen und als elektronische Signatur, ohne Zusatzgerät, genutzt werden. Wo führt der Weg hin?

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Gisela Strnad
Inhaltsverzeichnis

Die eID, Smart eID oder die eIDAS-Verordnung der EU sind derzeit als Brennpunktthema in aller Munde. Der Bundestag hatte kürzlich eine Anhörung zum Thema und der Bitkom fordert eine schnelle Umsetzung. Im Gespräch mit Uwe Stelzig, Managing Director DACH der IDnow, schauen wir hinter die Kulissen und erklären, was bereits möglich ist und wo uns der Weg hinführt.

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Die digitale ID ist die Transformation einer realen Identität in die Online-Welt, zum Beispiel die Online-Ausweisung bei einer Bank durch einen Benutzernamen inklusive Passwort. Dies beschreibt also noch keine allgemeine Online-Ausweisfunktion. eID ist die Online-Ausweisfunktion, die wir heute dank integriertem Chip schon auf unserem physischen Personalausweis haben. Die Smart eID wiederum ist die nächste Generation der Online-Ausweisnutzung, bei der ich den Personalausweis auch elektronisch über eine Personalausweis-Wallet nutzen kann.

Uwe Stelzig

Viele Jahre gab es eine Liste mit circa 100 Anwendungen – unter anderem das Abrufen des Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt. Diese Abrufe waren aber immer mit der Anschaffung eines externen NFC-Lesegerätes verbunden. Es kursiert die Aussage, dass vor zwölf Jahren etwas entwickelt und eingeführt wurde, das erst jetzt seine Marktreife erreicht. "Ich sehe das anders", äußert sich Uwe Stelzig.

2017 wurde der Grundstein für die eID-Onlinenutzung gelegt. Damit können Personalausweise auch jetzt schon mit oder durch die Smart-eID auf dem Smartphone genutzt werden, um die Daten für privatwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Wenn Sie noch Ihren Transportbrief mit der zugehörigen PIN haben, könnten Sie die Umstellung sofort vornehmen. Auch die Bundesdruckerei oder Ihr Bürgeramt kann dabei weiterhelfen.

Heute hat der durchschnittliche Privatanwender etwa 80 unterschiedliche digitale Identitäten. Mit der Zentralisierung in einer Wallet könnten wir alle Zugriffe über einen Kanal autorisieren. Die eIDAS-Verordnung der EU wird zukünftig elektronische Vertrauensdienste einheitlich und vereinfacht regeln. Das soll für alle EU-Bürger gelten, sodass auch grenzüberschreitende Aktivitäten problemlos möglich werden.

Die alte Bundesregierung hatte über das Bundeskanzleramt im Projekt "digitales Ökosystem", Anwendungsfälle wie zum Beispiel den elektronischen Meldeschein im Hotel oder das Führerscheinwesen als Pilotprojekte gemeinsam mit der Wirtschaft aufgesetzt. Das Meldeschein-Verfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden, das Führerscheinverfahren wurde abgebrochen.

Die neue Bundesregierung hat diese oder neue Projekte leider nicht mehr aktiv verfolgt. "Nach heutiger Kenntnis, haben die bisherigen Projekte wichtige Erkenntnisse produziert", bestätigt Uwe Stelzig. Bei der aktuellen Umsetzung durch die EU werden internationale Unternehmen, wie Banken, Versicherungen, Social Media-Unternehmen (zum Beispiel Meta) und andere Wirtschaftsunternehmen eingebunden, die das europäische Verfahren anerkennen müssen.

Uwe Stelzig weist darauf hin: "Das eIDAS-Verfahren wird unser Ökosystem neu definieren und stark vorantreiben. Andere EU-Länder sind bereits weiter und erfolgreiche Modelle liegen aus Skandinavien und Belgien vor." Auf Bundesebene besteht immer noch die Meinung, dass das Verfahren hoheitlich sein muss. "Der Staat sollte dieses überdenken. Die Identität muss hoheitlich sein. Die Anwendung muss privatwirtschaftlich vorgegeben werden", stellt Uwe Stelzig fest. Staat und Wirtschaft müssen enger zusammenrücken.

Treiber ist derzeit die EU. Die Pilotierung ist ausgeschrieben und es bilden sich derzeit interoperable Konsortien. Ziel ist es, bis 2025 ein einheitliches Framework und eine Toolbox, als Basis für das Ökosystem, vorliegen zu haben. Die EU ist derzeit im Driver Seat. Deutschland ist als Mitgliedsstaat der EU zur Umsetzung verpflichtet.

Spannend wird es, wie sich Deutschland bei der Umsetzung entscheidet. Es gibt drei Möglichkeiten: Der Bund baut selbst eine Wallet, ein Dienstleister wird damit beauftragt oder die Zertifizierung wird gemäß eIDAS-Verordnung an die Privatwirtschaft gegeben, wie es in anderen Ländern bereits umgesetzt wird. Der Staat überwacht dann nur noch. "Die Hoffnung liegt auf der Variante 3, dann wird es mit der Umsetzung schneller gehen", meint Uwe Stelzig.

(bme)