Keine neuen Strom- oder Gasverträge bei kleineren Stadtwerken

Die Strom- und Gaspreise steigen und etliche Stadtwerke übernehmen nur noch die Grund- und Ersatzversorgung. Bei letzterer dürfen künftig die Preise schwanken.

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Überlandstromleitung

Überland-Stromleitung

(Bild: heise online / anw)

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Inhaltsverzeichnis

Wer Anfang 2022 einen langfristigen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen hat, kann sich glücklich schätzen: Noch sind die Energieversorger an die damals vereinbarten Preise gebunden, doch die Verluste durch die inzwischen stark gestiegenen Einkaufspreise an den Energiebörsen bringen manche Versorger in Existenznöte. Privatkunden müssen sich deshalb keine unmittelbaren Sorgen machen: Kündigt ihr Versorger den Vertrag oder geht pleite, übernimmt automatisch der sogenannte Grundversorger die Lieferung von Strom und Gas – das sind meist die örtlichen Stadtwerke. Doch es wird schwerer, einen neuen Vertrag abzuschließen, denn etliche Stadtwerke bieten keine Alternative mehr zur gesetzlich vorgeschriebenen, teuren Ersatz- und Grundversorgung – der höchste bei unseren Recherchen genannte Preis waren 1,07 Euro pro Kilowattstunde Strom.

»Wir können momentan keine Angebote zur Stromlieferung vornehmen.«

Stadtwerke Eschwege GmbH

Auch überregional wird die Luft merklich dünner, nach Auskunft des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) ist die Zahl der Energieversorger gegenüber dem Vorjahr um 72 Prozent gesunken. Einige Vergleichsportale wiesen Verbraucher darauf hin, dass der jeweilige Grundversorger aktuell günstiger sein könnte als alternative Angebote. Dabei ist der Grundversorgungstarif besonders unattraktiv, er dient eigentlich nur als Sicherungsnetz für den Notfall, dass ein Haushalt keinen Stromvertrag abschließt – etwa, wenn man nach dem Einzug erst noch die Preise vergleichen möchte.

Weil der Versorger die Energie für Kunden ohne Strom- oder Gasliefervertrag nicht langfristig günstig einkaufen kann, gesteht der Gesetzgeber den Unternehmen höhere Preise zu. Ein Aufschlag von 50 bis 100 Prozent beim Arbeitspreis gegenüber den regulären Basistarifen desselben Versorgers waren in der Vergangenheit nicht ungewöhnlich. Entsprechend groß war der Anreiz, in einen regulären Tarif mit einer Laufzeit von typischerweise 12 Monaten oder mehr zu wechseln.

Bei etlichen vorwiegend kleineren Stadtwerken geht dies nun aber nicht mehr. Beispielsweise hatten die Stadtwerke Sehnde im Raum Hannover bei Redaktionsschluss sämtliche Tarife von ihrer Homepage entfernt, lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Grundversorgung waren noch online. Bei den Stadtwerken Eschwege in Nordhessen wurden die verschiedenen Strom- und Gastarife zwar noch angezeigt, doch ohne Preisangabe und ohne Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen. Der Kundenservice verwies in beiden Fällen darauf, dass man aktuell keine Stromverträge mehr anbieten könne. Bei den Stadtwerken in Fürstenfeldbruck bei München gab es keine Gaspreise und keine Gasverträge mehr.

Für die Grundversorgung ist kein Vertragsschluss nötig, darin landet man gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) automatisch, auch wenn man nirgends unterschreibt. Ist der frühere Energieversorger pleitegegangen oder wurde der Vertrag gekündigt, übernimmt der Grundversorger in den ersten drei Monaten die sogenannte Ersatzversorgung. Bislang wird kaum zwischen Ersatz- und Grundversorgung unterschieden, denn die Preise für die Ersatzversorgung dürfen nicht höher sein als der Grundversorgungstarif, weshalb ein früherer Wechsel in die Grundversorgung  unproblematisch war.

Mit der geplanten Änderung des EnWG (Bundestagsdrucksache 20/1599) wird jedoch "klargestellt (…), dass ein Anspruch auf den Abschluss eines Grundversorgungsvertrages erst nach drei Monaten besteht". Damit erhalten die Grundversorger mehr Zeit, sich auf den unvermittelt höheren Energiebedarf einzustellen und günstigere kurzfristige Lieferverträge abzuschließen. In der Zwischenzeit wird die benötigte Energie tagesaktuell an den Börsen zu den gleichen Preisen beschafft, die auch Industriekunden zahlen.

Außerdem soll durch die Gesetzesänderung der Preisdeckel für die Ersatzversorgung fallen: "Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung werden neu voneinander abgegrenzt. Die preisliche Kopplung wird (…) aufgehoben." Als Grund führt die Bundesregierung die erheblichen Preisunterschiede für Energie an, die einerseits für Kunden in Ersatzversorgung und jenen in der etwas längerfristig angelegten Grundversorgung am Markt verlangt werden. "Daher wird auch bei der Ersatzversorgung von Haushaltskunden die Gleichpreisigkeit mit der Grundversorgung künftig (…) nicht mehr vorgegeben."

»Im Strom- und Gasmarkt [waren] durchschnittlich 72 Prozent weniger Energieversorger (…) vertrieblich aktiv als im Vorjahr. «

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Bundesregierung will den Grundversorgern außerdem erlauben, die höheren Börsenpreise für die Zeit der Ersatzversorgung kurzfristig an die Haushalte weiterzugeben, und zwar ohne die Kunden explizit darüber informieren zu müssen. Wer in der Ersatzversorgung landet, muss sich künftig auf der Internetseite des Grundversorgers über die gerade geltenden Preise informieren. Es ist nicht einmal erforderlich, den aktuellen Zählerstand abzufragen, die Grundversorger dürfen den Stromverbrauch schätzen.

Ohne Anspruch auf die Grundversorgung können Kunden der Ersatzversorgung nur entkommen, indem sie bei einem anderen Anbieter einen regulären Vertrag abschließen. Dabei helfen Preisvergleichsportale wie Verivox oder Check24, allerdings ist bei der Tarifauswahl Vorsicht geboten. So werden standardmäßig etwaige Neukunden- und Treueboni einberechnet, sodass die spätere monatliche Abschlagzahlung deutlich höher ausfällt, als in der Tarifübersicht der Portale angezeigt wurde. Für Haushalte, die am Monatsende mit dem spitzen Bleistift rechnen müssen, ist das ein Problem.

Sollen etwa Treueboni erst nach einiger Zeit oder gar am Ende des Vertrags ausbezahlt werden, ist das riskant: Man geht damit faktisch in Vorleistung, zahlt also zunächst mehr, um später einen Teilbetrag zurückzuerhalten. Sollte der Energieversorger pleitegehen, muss man sich im Zweifel jahrelang mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen, um an sein Geld zu kommen. Reicht die Insolvenzmasse nicht, um alle Ansprüche aller Gläubiger zu befriedigen, bekommt man nur einen Teilbetrag oder schlimmstenfalls gar nichts zurück.

Die geplante Gesetzesnovelle will allerdings auch der Ungleichbehandlung von Kunden ein Ende setzen. Künftig ist es nicht mehr erlaubt, beim Grundversorgungstarif nach dem Eintrittsdatum zu unterscheiden. So bezahlten Kunden der Stadtwerke Sehnde, die erst ab Juli in die Grundversorgung rutschten, einen Arbeitspreis von 52,57 Cent pro Kilowattstunde – während sogenannte "Bestandskunden", die schon länger in der Grundversorgung verweilen, mit 27,07 Cent/kWh nur gut die Hälfte bezahlen mussten. Bestandskunden steht also eine kräftige Preiserhöhung ins Haus – der sie nur durch Abschluss eines Neuvertrags mit einem anderen Stromversorger entgehen können.

Manche Stadtwerke verlangen von Haushalten, die erst kürzlich in die Grund- oder Ersatzversorgung gerutscht sind, aktuell fast doppelt so hohe Strompreise wie von sogenannten Altkunden im selben Tarif. Die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll diese umstrittene Ungleichbehandlung beenden.

Weil zudem die Preise an den Strom- und insbesondere Gasbörsen steigen, müssen Verbraucher in der Grundversorgung auch deshalb mit zusätzlichen Preissteigerungen durch die Grundversorger rechnen – eine Preisgarantie wie bei regulären Versorgungsverträgen gibt es nicht. Während unserer einwöchigen Recherche stieg der Arbeitspreis für das günstigste Vertragsangebot mit mindestens 12 Monaten Laufzeit ohne Vorauszahlung und ohne Berücksichtigung von Boni bei der Vergleichsplattform Verivox von rund 34 Cent/kWh auf über 40 Cent/kWh. Einige Unternehmen verlangten sogar über einen Euro für eine Kilowattstunde Strom – der drei- bis vierfache Preis dessen, was Haushaltskunden noch im ersten Quartal dieses Jahres bezahlten.

Für Verbraucher gilt es also mehr denn je, gar nicht erst in der Ersatz- oder Grundversorgung zu landen oder schnellstmöglich in ein neues geregeltes Lieferverhältnis zu gelangen. Auch wenn die Grundversorgungstarife mancher Stadtwerke derzeit sogar niedriger sind als die günstigsten Anbieter auf dem freien Markt, langfristig werden diese Tarife steigen – genau wie die Angebote bei den Preisvergleichsportalen. Letztlich ist es ein Pokerspiel, wann der richtige Zeitpunkt für den Wechsel ist.

Spätestens wenn die geplante Gesetzesänderung verabschiedet wird und Grundversorger nicht mehr zwischen Alt- und Neuverträgen unterscheiden dürfen, sollten Sie die veränderten Preise vergleichen. Besonders schwierig ist die Lage für diejenigen, deren Versorgungsvertrag erst in ein paar Monaten endet: Je weiter der Lieferbeginn in der Zukunft liegt, desto weniger Unternehmen sind bereit, dafür jetzt schon einen langfristigen Vertrag zu heutigen Preisen abzuschließen. Die beste Methode, die Energiekosten auch langfristig im Zaum zu halten, ist jedoch, konsequent Strom zu sparen oder gar selbst zu erzeugen. Dabei helfen Ihnen gute Energiemessgeräte und eigene Kleinkraftwerke.

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(mid)