Scheinselbständigkeit: Tipps für IT-Freelancer zum Statusfeststellungsverfahren

Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt die Tätigkeit von Selbstständigen in einem Statusfeststellungsverfahren. So vermeiden Sie Fallstricke.

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, Thorsten Hübner

(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Dorothee Wiegand
Inhaltsverzeichnis

Ob es sich bei der Arbeit eines Selbstständigen, beispielsweise eines IT-Freelancers, für einen Auftraggeber tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, das entscheidet hierzulande die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Im Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV urteilt die Clearingstelle darüber anhand von über 400 Kriterien.

Sie prüft beispielsweise, ob der Freelancer Weisungen vom Auftraggeber erhält, ob er für geplante arbeitsfreie Tage einen Urlaubsantrag stellen und sich im Krankheitsfall krankmelden muss. Die Clearingstelle wird entweder auf Antrag tätig oder schaltet sich beim Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder im Rahmen einer Betriebsprüfung ein.

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Das Verfahren soll etwa Taxifahrer oder Arbeiter im Schlachthof vor Ausbeutung und Altersarmut bewahren und generell Sozialbetrug verhindern. Es passe allerdings nicht recht zur Arbeitsrealität selbstständiger IT-Profis, sagen Kritiker. Die sogenannten "Wissensarbeiter" haben sich in aller Regel bewusst und freiwillig für die Selbstständigkeit entschieden und möchten erklärtermaßen unabhängig arbeiten. Wenn die DRV sie unerwartet zu Angestellten macht, hat das weitreichende Auswirkungen auf ihren Lebensentwurf.