"Du bist so 1 Pimmel": #Pimmelgate-Ermittlungen eingestellt

Wegen fehlenden öffentlichen Interesses sind die Ermittlungen zu einem Tweet mit Kritik an Hamburgs Innensenator Andy Grote eingestellt worden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 141 Kommentare lesen
Kharkiv,,Ukraine,-,16,November,2018:,Close,Up,Girl,Hand

(Bild: In Green/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Hassrede nach dem an Hamburgs Innensenator Andy Grote gerichteten Tweet "Du bist 1 Pimmel" sind vor Monaten eingestellt worden. Das hat zuerst das Hamburger Abendblatt berichtet. Die harsche Reaktion auf den Tweet hatte vergangenen September für Aufregung gesorgt, als es um 6 Uhr morgens eine Hausdurchsuchung bei dem mutmaßlichen Autor gegeben hat. An Grote wurde im Internet daraufhin massiv Kritik geübt, #Pimmelgate eroberte binnen weniger Stunden Platz 1 bei den Twitter-eigenen Deutschland-Trends. Wegen fehlenden öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung wurden die Ermittlungen eingestellt, schreibt nun der NDR.

Vorausgegangen war der Durchsuchung und den Ermittlungen ein Tweet von Grote, in denen der SPD-Politiker während der Coronapandemie Feiernde in Hamburg kritisiert und geschrieben hatte: "Was für eine dämliche Aktion!". Dabei hatte der Senator ein Jahr zuvor selbst unter Missachtung der Coronaregeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bezahlt. Unter den Tweet mit der Kritik an dem Hamburger Partytreiben hatte dann ein Nutzer kommentiert, "Du bist so 1 Pimmel". Drei Monate später stürmten sechs Beamt*innen im Stadtteil St. Pauli eine Privatwohnung, wie der Betroffene selbst twitterte. Gesucht wurde demnach das Gerät, mit dem der Tweet abgesetzt worden war.

Die Kritik hatte sich nicht nur an der vermeintlich unverhältnismäßigen Maßnahme entzündet, mit dem häufigen Hinweis, dass viel schlimmere Tweets – oder unerwünschte Bilder des bezeichneten Körperteils – ohne Konsequenzen blieben. Der Betroffene hatte Wochen vor der Durchsuchung auch eine Vorladung von der Polizei bekommen, der er nach eigenen Angaben nachgekommen war. Grote hatte sich trotzdem im Recht gesehen und die "autonome Entscheidung" der Staatsanwaltschaft verteidigt. Natürlich gebe es schwerwiegendere Fälle, aber im Netz müsse sich niemand beleidigen lassen. Durchgesetzt hat sich die Einschätzung trotzdem nicht, die Ermittlungen wurden laut NDR bereits im März eingestellt.

(mho)