G7-Datenleak: Piratenpartei legt Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ein

Nach der Beschlagnahme von Server-Kopien nach dem Leak von G7-Polizeidokumenten wehrt sich die Piratenpartei juristisch gegen das "skandalöse" Vorgehen.

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(Bild: 360b/Shutterstock.com)

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Die Piratenpartei hat Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München zu einer Hausdurchsuchung nach einem Leak vertraulicher Polizeidokumente zum G7-Gipfel von 2015 eingelegt. Die Beschwerde erfolgt auf Basis von Paragraf 304 der Strafprozessordnung (StPO). "Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös", begründete Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, die juristische Gegenwehr. "Die Ermittlungsbehörden und das Amtsgericht München haben sich unseres Erachtens eine Menge eklatanter Fehler geleistet."

Die Polizei drohte bei der Aktion mit der Beschlagnahme zweier ganzer Server, nachdem die Staatsanwaltschaft München den Vorgang ins Rollen gebracht hatte. Die Partei gab daraufhin die Kopien der beiden Internetrechner heraus, um zumindest die darüber abgewickelten Dienste ohne längere Unterbrechung weiterbetreiben zu können. Damit gelangten auch sensible private Daten von Mitgliedern in die Hände der Ermittler.

"Der Beschluss und die folgende Beschlagnahme sind extrem fragwürdig – sowohl inhaltlich als auch formell", erklärte Herpertz nun, nachdem die Partei das rabiate Durchgreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft bereits direkt nach dem Vorfall aufs Schärfste als Irrsinn kritisiert hatte. Die Ordnungshüter hätten etwa Daten kopiert und mitgenommen, die "eindeutig nichts mit den Ermittlungen zu tun haben".

Die gesamte Aktion sei unverhältnismäßig gewesen, moniert die Parteichefin. "Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive." Die politische Dimension dieses Vorgangs sei immens. Die Piraten fordern daher die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses sowie das Löschen der erhobenen Daten.

Auslöser der Durchsuchung: Im Vorfeld des G7-Gipfels auf Schloss Elmau Ende Juni waren auf der als linksextremistisch eingestuften Plattform Indymedia vertrauliche Einsatzdokumente zum Vorgängertreffen der Staatsführer der großen Industriestaaten am gleichen Ort aufgetaucht. Zu dem geheimen Material gehörten etwa ein Einsatzbefehl mit Listen von Polizeieinheiten und deren Digitalfunk-Kanälen sowie Handynummern von Führungskräften. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte der Leak aber keinen Einfluss auf die aktuelle G7-Einsatzplanung.

Zur Veröffentlichung der als vertraulich eingestuften Dokumente war unter anderem eine von der Piratenpartei gehostete CryptPad-Instanz genutzt worden. Über diese können Nutzer öffentlich und kostenfrei Dateien teilen.

Die Staatsanwaltschaft kommentierte die Vorwürfe laut Agenturberichten nicht. Aufgrund von bestimmten Formulierungen im Durchsuchungsbeschluss, den die Strafverfolger momentan aus verfahrenstaktischen Gründen unter Verschluss halten, drängt sich für die Piratenpartei auch der Verdacht auf, "dass das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich ungeprüft übernommen hat". Damit hätte die Instanz gegen ihre gesetzliche Kontrollpflicht verstoßen.

(axk)