Missbrauchtes Auskunftsrecht: Grenzen des Auskunftsrechts nach der DSGVO

Es steht jedem das Recht auf Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten zu. Dieses Recht kann entfallen, wenn es missbräuchlich genutzt wird.

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Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Für uns alle ist es sehr wichtig, erfahren zu können, welche personenbezogenen Daten Unternehmen über uns gespeichert haben. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt deshalb weitgehende Auskunftsrechte ein, die unter anderem auch für Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber gelten (Art. 15 Abs. 1). Außerdem steht Betroffenen nach der DSGVO ein Recht auf Berichtigung oder auch Löschung ihrer Daten gegenüber dem jeweiligen Unternehmen zu.

Nur so können sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts wahren, das vom Bundesverfassungsgericht Mitte der 80er-Jahre in den beiden berühmten Volkszählungsurteilen aus den Artikeln 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der Verfassung hergeleitet wurde.

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Allerdings geht es längst nicht jeder Person um den Schutz ihrer persönlichen Daten. Oft werden mit dem Auskunftsanspruch andere Interessen verfolgt. Dem einen geht es etwa darum, eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen.