Gasumlage: Verbraucherschützer fordern Verschiebung auf 1. November

Die von der Bundesregierung für den 1. Oktober vorgesehene Gasumlage kommt zu früh, meint der vzbv. Vorher müssten noch einige Fragen geklärt werden.

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(Bild: Sebastian Duda/Shutterstock.com)

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Die für den 1. Oktober vorgesehene Gasumlage ist für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Schnellschuss. Es seien zu viele Fragen offen, daher und aus anderen Gründen müsse der Termin um mindestens einen Monat verschoben werden.

Ungeklärt sei, ob Haushalte und Unternehmen mit Festpreisverträgen und mit Fernwärmeversorgung die Umlage zahlen müssen, oder ob andere Haushalte die Mehrbelastung zusätzlich tragen müssen, meint der vzbv. Es sei auch nicht geklärt, wie und mit welchen Fristen die Energieversorgungsunternehmen diese Preiserhöhung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können.

Parallel zur Gasumlage müsse die Bundesregierung ein Hilfspaket auf den Weg bringen, um jene Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, die heute schon finanziell an der Grenze ihrer Belastbarkeit sind, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Auch sei noch offen, ob der Staat über die Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient.

Die Bundesregierung müsse die offenen Fragen kurzfristig klären, die durch Fristverschiebung entstehenden Kosten selbst tragen, fordert Pop. "Die Menschen müssen vorher wissen, was auf sie zukommt - nicht erst nach Einführung eines für die Verbraucherinnen und Verbraucher so kostspieligen Instruments." Die Diskussionen darüber trügen zu einer massiven Verunsicherung der Menschen bei.

Die Verordnung der Bundesregierung, nach der zum 1. Oktober 2022 ein "saldierter Preisanpassungmechanismus" eingeführt wird, gilt seit dem gestrigen Dienstag. Sie soll die Mehrkosten ausgleichen, die Gas-Importeuren durch Ersatzbeschaffungen für Gas entstehen, das aus Russland ausbleibt. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet damit, dass der Gaspreis durch die Umlage um bis zu 5 Cent pro kWh verteuert werden kann.

Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, hatte wie der vzbv bereits handwerkliche Fehler in der Verordnung kritisiert. Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung ebenfalls zu Nachbesserungen auf. Sie warnten, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden.

(anw)