Gericht bestätigt Sperrklausel für rechte Webseiten (Update)

Im Kampf gegen die Verbreitung rechtsradikaler Schriften im Internet hat die Bezirksregierung Düsseldorf einen Erfolg errungen.

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Im Kampf gegen die Verbreitung rechtsradikaler Schriften im Internet hat die Bezirksregierung Düsseldorf einen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe die Ordnungsverfügung der Behörde gegen einen Internet-Provider bestätigt, solche Angebote sperren zu lassen, teilte Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) am Freitag in Düsseldorf mit. Die Kammer habe den Verstoß gegen die Strafvorschrift der Volksverhetzung als entscheidend angesehen (Az.: 15 L 4148/02).

Damit sei klargestellt, dass die Maßnahmen nichts mit Zensur zu tun hätten, betonte Büssow. "Wir werden auch in Zukunft mit dafür sorgen, dass Volksverhetzung und Nazi-Propaganda im Internet keinen Platz haben." Büssow hatte im Februar gegen 76 Internet-Provider eine Sperrverfügung erlassen. 18 Anbieter hatten dagegen geklagt. (dpa)

Update: Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine offizielle Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben. Hieraus wird ersichtlich, dass das Gericht nicht in der Hauptsache entschieden hat. Vielmehr musste es sich mit drei Eilanträgen von Providern befassen. Mit diesen Anträgen wollten die Antragsteller erreichen, dass sie bis zu einer Entscheidung über ihre hierzu anhängigen Klagen diese Verfügung zunächst nicht zu befolgen haben. Das Gericht wies die Anträge unter anderem damit zurück, dass nach Überprüfung im Eilverfahren vieles für die Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügung spreche. (se)