Grünes Label für Atomkraft: Greenpeace legt bei EU-Kommission Widerspruch ein

Erdgas und Atomkraft gehören nicht in die Taxonomie-Verordnung, meint Greenpeace. Falls die Kommission bei ihrer Meinung bleibt, will die Organisation klagen.

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(Bild: Greenpeace)

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Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat bei der EU-Kommission Einspruch gegen die Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Investitionen eingelegt. Sie meint, Erdgas und Atomkraft als ökologisch nachhaltig zu bezeichnen, verstoße gegen Unionsrecht. Die Einordnung stehe im Widerspruch zur Taxonomie selbst. Falls die EU-Kommission trotz des "Antrags auf interne Überprüfung", wie der Einspruch offiziell heißt, bei ihrer Meinung bleibe, wolle Greenpeace vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Taxonomie-Verordnung klagen.

Das Taxonomie genannte Klassifikationssystem soll Investoren darüber informieren, welche Finanzierungen als klimafreundlich gelten. Die EU-Kommission hatte Ende des vergangenen Jahres auf Drängen von EU-Mitgliedsstaaten Erdgas und Atomkraft in einem delegierten Rechtsakt mit in die Klassifikation. EU-Parlament und EU-Mitgliedsländer hatten nichts einzuwenden, die Verordnung kann nur noch durch Klagen gestoppt werden, falls diese Erfolg haben.

Diesen Weg will nun Greenpeace gehen. Es wäre die erste Gemeinschaftsklage dieser Art auf europäischer Ebene, teilte die Organisation mit. In der nun vorgesehenen Form unterstütze die Taxonomie nicht die europäischen Klimaziele, sondern verkomme zu einem "Greenwashing-Instrument für die Gas- und Atomindustrie". Der Klimawandel würde mit dem begünstigten Erdgas weiter befeuert und die Nutzung erneuerbarer Energien insbesondere durch die Förderung der Atomkraft behindert. Damit widerspreche die EU-Kommission nicht nur ihren selbstgesteckten Zielen, sondern verstoße auch gegen Menschenrechte wie das Recht der Kinder auf Zukunft, geht aus dem Widerspruch hervor.

Die geplante Taxonomie würde sich auf dem Gebiet der Atomkraft grundlegend auswirken, argumentiert Greenpeace. Dabei verweist die Organisation auf das Risiko schwerer Unfälle in Atomkraftwerken mit weitreichenden Folgen für Menschen und Umwelt. Mit dem Bau neuer Atomkraftwerke seien weitere Verpflichtungen verbunden wie der zurzeit ungewissen Entsorgung der Abfälle, zudem würde ein Großteil der Kosten rund um die Atomkraft sozialisiert.

Beim Erdgas habe die EU-Kommission berücksichtigt, dass mit seiner Nutzung erhebliche Emissionen des Treibhausgases Methan verbunden seien. Bei früherer Gelegenheit hatte Greenpeace darauf hingewiesen, dass die Begünstigung von Erdgas ganz im Sinne der russischen Regierung sei. Entsprechend hätten russische Unternehmen in Brüssel Lobbyarbeit geleistet.

Neben direkten Auswirkungen durch Erdgas und Atomkraft selbst kritisiert Greenpeace auch das von der EU-Kommission gewählte Verfahren des delegierten Rechtsakts. Zwar hätten das EU-Parlament und der EU-Rat Einspruch einlegen können, allerdings nur gegen den gesamten Rechtsakt. In einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren würde aber eine solche Verordnung bei erheblichen Meinungsverschiedenheiten gar nicht erst angenommen.

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Neben Greenpeace hatte auch die österreichische Regierung angekündigt, gegen die Taxonomie-Verordnung vorgehen zu wollen. Sie werde dabei von Luxemburg unterstützt. Die deutsche Regierung will nicht vor Gericht gehen.

(anw)