Braunkohle-Verstromung: RWE will 2030 aussteigen

Acht Jahre früher als bisher geplant will der Energie-Konzern RWE keinen Strom mehr aus Braunkohle gewinnen. Darauf hat er sich mit der Regierung geeinigt.

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Die Einigung zwischen RWE und der Bundesregierung hat auch Folgen für den Braunkohle-Tagebau in Garzweiler.

(Bild: RWE)

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Der Energie-Konzern RWE hat sich mit der Bundesregierung über einen Ausstieg aus der Verstromung von Braunkohle geeinigt. Statt wie bisher im Jahr 2038 will das Unternehmen ab 2030 keinen Strom mehr aus Braunkohle gewinnen.

Durch den vorgezogenen Ausstieg würden etwa 280 Millionen Tonnen Kohle in der Erde bleiben, 280 Millionen Tonnen CO₂ würden nicht in die Atmosphäre gelangen, teilte RWE mit. Die Versorgungssicherheit soll zudem langfristig durch neue wasserstofffähige Kraftwerke gestärkt werden.

Seit dem 1. Oktober dürfen Braunkohlekraftwerke wieder zur Verstromung herangezogen werden, um Erdgas einzusparen. Die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bleiben daher bis zum 31. März 2024 am Netz, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Für die von RWE Beschäftigten heißt das, kurzfristig wird mehr Personal gebraucht, um in der Energiekrise zusätzliche Kraftwerke zu betreiben. Zum Ende dieses Jahrzehnts werde sich der Personalabbau deutlich beschleunigen. Der Bund wolle diesen Prozess durch gesetzliche Regelungen für die Nutzung des Anpassungsgeldes begleiten, RWE wiederum verspricht, "sozialverträglich" vorzugehen. Auch jüngere Beschäftigte, die nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen können, sollen im Unternehmen bleiben oder bei anderen Arbeitgebern unterkommen. Hinzu kommen sollen Qualifizierungen und Umschulungen.

Die zu verstromende Kohlemenge werde so weit reduziert, dass im Tagebau Garzweiler der 3. Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) erhalten bleiben. Ab sofort werden dort keine Betroffenen mehr gegen ihren Willen umgesiedelt.

Die von den Einwohnern verlassene Siedlung Lützeraht könne allerdings nicht erhalten werden, heißt es aus dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Gutachten hätten ergeben, wenn Lützerath erhalten würde, könne in den kommenden acht Jahren notwendige Fördermenge nicht erreicht, die Stabilität des Tagebaus nicht gewährleistet und die notwendigen Rekultivierungen nicht durchgeführt werden.

(anw)