Patentverletzungen bei Roboterhunden? Boston Dynamics verklagt Ghost Robotics

Für seinen Roboterhund Spot hält Boston Dynamics mehrere Patente. Einige soll Ghost Robotics in seinen Roboterhunden Vision 60 und Spirit 40 verletzt haben.

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Der Roboterhund Vision 60 von Ghost Robotics soll Patente von Boston Dynamics, unter anderem zum Treppensteigen, verletzen.

(Bild: Ghost Robotics (Screenshot))

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Roboterschmiede Boston Dynamics hat seinen US-Konkurrenten Ghost Robotics wegen möglicher Patentrechtsverletzungen in ihren Roboterhunden Vision 60 und Spirit 40 verklagt. Dies geht aus einer Klageschrift hervor, die Boston Dynamics beim US-Bundesgericht des Districts Delaware eingereicht hat. Ghost Robotics bietet mit den Pendants zu Spot von Boston Dynamics ähnliche vierbeinige Roboter mit ähnlichen Funktionen an.

Konkret geht es um sieben Patente, die Boston Dynamics verletzt sieht:

Boston Dynamics, das seit Juni 2021 zur Hyundai Motor Group gehört, beschreibt in der Klageschrift detailliert, wie Ghost Robotics gegen die einzelnen Patente verstoßen haben soll. Boston Dynamics geht davon aus, dass Ghost Robotics wissentlich gegen die Patente verstoßen hat. So heißt es in der Klage wörtlich: "Die Beklagte hat vorsätzlich, böswillig und in ungeheuerlicher Weise weiter gegen die Patentrechte von Boston Dynamics verstoßen".

Spot von Boston Dynamics ging aus mehreren Jahren Forschung hervor. Zunächst aus dem vierbeinigen Roboter BigDog, der 2004 getestet und 2015 eingestellt wurde. Im selben Jahr präsentierte Boston Dynamics dann Spot, ein Jahr später, 2016, Spot Mini. Im September 2019 führte Boston Dynamics dann Spot für die kommerzielle Verwendung in den Markt ein – etwa zur mobilen Überwachung von Firmengeländen oder Untersuchungen und nicht nur zum Tanzen. Der Roboter kann mit Kameras und verschiedenen Sensoren sowie einem Greifarm zur Manipulation von Objekten ausgestattet sein.

Ghost Robotics, das 2015 gegründet wurde, stellte seinen Vision 60 Roboterhund 2019 vor, im Februar 2020 kam dann Spirit 40 hinzu. Schon damals vermutete Boston Dynamics Patentrechtsverletzungen. Schriftlich wurde Ghost Robotics im Juli des selben Jahres aufgefordert, ihre Roboter – besonders Vision 60 – hinsichtlich der damals bestehenden Patente hin zu überprüfen. Zwei an Ghost Robotics gerichtete Unterlassungserklärungen, in denen das Unternehmen aufgefordert wurde, die Vermarktung der Roboter wegen Patentrechtsverletzungen einzustellen, liefen ins Leere. Die nun eingereichte Klage soll Gewissheit schaffen. Boston Dynamics fordert außerdem Schadenersatz inklusive Zinsen für die Zeit vor und nach dem ausstehenden Urteil der Richter.

(olb)