Gaspreisbremse soll schon für Januar und Februar greifen

Die Bundesregierung hat am Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse eine wichtige Änderung vorgenommen, die Kundinnen und Kunden mehr Entlastung bringen soll.

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(Bild: Vova Shevchuk / Shutterstock.com)

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Die Gaspreisbremse ist weiterhin für den 1. März 2023 geplant, die Gas-Kundschaft soll aber rückwirkend im gleichen Umfang auch für Januar und Februar entlastet werden. Einen entsprechenden Bericht des "Spiegel" haben Regierungskreise heise online bestätigt.

Demnach erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je kWh, Industriekunden 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je kWh.

Einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse habe Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstagmorgen zur Ressortabstimmung gegeben, berichet der Spiegel. Darin werde die rechtliche Grundlage für die Entlastung bei den Energiepreisen in Höhe von geschätzt 54 Milliarden Euro gelegt.

Bisher hatte die Bundesregierung geplant, eine Gaspreisbremse einzuführen, die von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 gelten soll. So wie von einer Expertenkommission vorgeschlagen, brachte die Bundesregierung eine Einmalzahlung für Dezember auf den Weg. Anfang dieses Monats hieß es, das Bundeskanzleramt wolle die Gaspreisbremse um einen Monat vorziehen.

Der neue Entwurf für die Gaspreisbremse sollte eigentlich schon vergangenen Freitag im Umlaufverfahren durch das Kabinett beschlossen werden, berichtet der "Spiegel", das solle nun am Mittwoch geschehen. Daraufhin werde der Bundestag die Regelung beraten, die offiziell "Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz" (EWPBG) heißen soll und bis spätestens Ende des Jahres beschlossen werden müsste.

(anw)