IT-Branchenverband wettert gegen Urheber-Pauschale für PCs

"Fest steht, dass wir diesen Schiedsspruch nicht akzeptieren werden", hieß es beim Bitkom zur Entscheidung des Patent- und Markenamts über Urheber-Abgaben bei PCs.

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Von
  • Jürgen Kuri

Auf die Verbraucher könnten durch eine neue Urheber-Pauschale auf PCs nach Angaben des Branchenverbands Bitkom in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 70 Millionen Euro zukommen. Die Schiedstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes entschied am heutigen Dienstag, dass künftig eine Pauschale in Höhe von zwölf Euro pro PC-Komplettsystem erhoben werden soll.

"Dieser Einigungsvorschlag hat den Charakter eines Musterverfahrens", sagte der Vorsitzende der Schiedsstelle Jörg-Eckard Dördelmann. Einzelheiten zu den Beteiligten nennt das Amt bis zum Vorliegen des vollständigen Einigungsvorschlages nicht. Nach Informationen von Bitkom handelte es sich um den größten europäischen Computerhersteller Fujitsu-Siemens und die VG Wort. Beide Beteiligten in dem Streit können schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einreichen. Dann müsste sich ein Gericht mit dem Fall beschäftigen.

"Fest steht, dass wir diesen Schiedsspruch nicht akzeptieren werden", sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder der dpa. Die Computerindustrie befinde sich derzeit wirtschaftlich in einer äußerst schwierigen Lage, sagte Rohleder. "Die Unternehmen kämpfen ums Überleben, die Margen sind aufgebraucht." Die Entscheidung der Schiedsstelle werde nicht nur dem Verbraucher, sondern auch Deutschland im europäischen Wettbewerb Schaden zufügen. "Auf Grund der geringen Margen in der PC-Branche müssten die Hersteller die Abgabe nahezu komplett an den Verbraucher weitergeben," meinte Rohleder gegenüber dpa weiter.

Der Bitkom tritt seit einiger Zeit im Streit mit den Verwertungsgesellschaften dafür ein, das pauschale Vergütungssystem, das seit 1965 etwa für Geräte wie Kassettenrecorder und mittlerweile auch für Videorecorder oder Kopierer gilt, nicht auf digitale Medien wie CD-Brenner und PCs auszudehnen. Moderne Verfahren wie digitale Wasserzeichen könnten den Kopierschutz nach Meinung des Branchenverbands deutlich differenzierter gewährleisten -- dies widerspräche allerdings der pauschalen Vergütung für Kopien, die zu rein privaten Zwecken erstellt werden. Die Medien- und IT-Branche setzt aber darauf, dass in Zukunft individuelle Abrechnungen über Digital Rights Management die pauschalen Urheberabgaben ablösen. Bei der Novellierung des Urheberrechts, die in Deutschland gemäß einer längst verabschiedeten EU-Richtlinie momentan ansteht, drängt unter anderem die Medienbranche darauf, Kopierschutzmaßnahmen und Techniken zum Digital Rights Management unter den besonderen Schutz des Gesetzgebers zu stellen. (jk)