Oliver Kahn gewinnt Zweikampf gegen EA Sports

Der FuĂźball-NationaltorhĂĽter Oliver Kahn steht im Streit um das Computerspiel FIFA 2002 vor einem juristischen Sieg.

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  • dpa

Fußball-Nationaltorhüter Oliver Kahn steht im Streit mit dem Computerspiel-Hersteller EA Sports vor einem juristischen Sieg. Die Kammer des Hamburger Landgerichts folgte am ersten Verhandlungstag am Freitag weitgehend den Argumenten von Kahns Rechtsanwalt Matthias Prinz, der die Verbreitung des Spiels FIFA 2002 verbieten lassen will. Das Urteil wird am 14. März verkündet. Bei Erfolg beabsichtigt Kahn, auf Schadenersatz zu klagen.

Der Torhüter des FC Bayern München wehrt sich gegen die Verwendung seines Namens und die Darstellung seiner Person als Comic-Figur im dem Computerspiel. Der Prozess hat Mustercharakter, da bei einem Sieg Kahns weitere Fußball-Profis vor Gericht ziehen könnten. "Kahn hat für seine Nationalmannschaftskollegen einen wichtigen Prozess angestrengt", sagte Prinz. "Ich habe die Ahnung, dass sich da noch einige anschließen werden." In letzter Konsequenz können damit auch Computerspiele auf den Prüfstand geraten, die mit Personen des Zeitgeschehens operieren.

Der Nationaltorwart müsse eine "werbliche Vereinnahmung" nicht hinnehmen, sagte der Richter. Das Persönlichkeitsrecht des Fußball-Profis sei durch die Kommerzialisierung verletzt worden. Besondere Relevanz habe dabei, dass der im Spiel dargestellte Torwart auf Knopfdruck reagieren muss, hob der Richter hervor. In einem weiteren Punkt folgte die Kammer den Argumenten von Rechtsanwalt Prinz allerdings nicht. Bei der Werbung für das Spiel sei Kahn nicht klar zu erkennen. "Nicht jeder blonde Torwart ist Oliver Kahn", meinte der Richter.

Der Computerspiel-Hersteller lehnte einen Vergleich ab. Die Firma behauptet, die Persönlichkeitsrechte über die deutsche Spielergewerkschaft VdV (Vereinigung der Vertragsfußballspieler) bei der Federation of International Football Professionals (FIFPro) erworben zu haben. "Dafür wurde an FIFPro Geld bezahlt", sagte Rechtsanwalt Jan Pohle. VdV-Justiziar Frank Rybak bestritt auf Anfrage der dpa allerdings, dass Rechte an Kahn an den Spielehersteller Electronic Arts veräußert worden seien.

Bei einer möglichen Klage auf Schadenersatz steht die Höhe der Forderungen noch nicht fest. Das 20 bis 60 Euro teure Spiel sei rund 170.000 Mal verkauft worden. Das entspricht einem Erlös von rund 6,8 Millionen Euro. Der Schadenersatzanspruch bemisst sich am Gewinn aus dem Verkauf. Kahn ist allerdings nur einer von 800 Spielern aus 40 Ländern, die in dem Computerspiel dargestellt werden. (dpa) / (anw)