Mobilfunkversorgung: Betreiber nicht für Empfang im Zug verantwortlich

Die Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2019 für die Schiene erstrecken sich laut Bundesregierung nicht auf eine Mobilfunkverbindung im Zug selbst.

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Gleisanlagen in Maschen im Gegenlicht

Gleisanlagen in Maschen

(Bild: MediaPortal der Deutschen Bahn)

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Telefonieren oder der Versand von Daten aus einem Zug könnten weiter ein Glücksspiel bleiben, obwohl die Politik die Anforderungen an Mobilfunknetzbetreiber mit der Frequenzauktion 2019 rund um den Bahnverkehr deutlich erhöht hat. Die Betreiber müssen nach Angaben der Bundesregierung zwar die Versorgung der Schienenwege erreichen, auf denen täglich mehr als 2000 Fahrgäste befördert werden. Diese Auflage beziehe sich aber nicht auf die Versorgung im Zug selbst.

Dies hat das federführende Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt. Demnach sind für die Versorgung innerhalb eines Schienenfahrzeugs weitere Vorkehrungen wie etwa Signalverstärker (Repeater) oder Hochfrequenz-durchlässige Scheiben nötig. Aus rechtlichen Gründen könnten die Netzbetreiber den Einbau und die Wartung solcher Komponenten im und am Zug aber nicht selbst vornehmen und hätten daher "keinen Einfluss auf die Umsetzung dieser Maßnahmen".

Eher vage heißt es in der Antwort der Bundesregierung, dass die Mobilfunkversorger und die Deutsche Bahn (DB) mit der Bundesnetzagentur derzeit im Projekt "Masterplan Konnektivität Schiene" die notwendigen Schritte zur Versorgung im Zug ausloteten. Um den Infrastrukturaufbau in Gleisnähe zu unterstützen und zugleich die Sicherheit des Bahnverkehrs und der an Schienen arbeitenden Menschen zu gewährleisten, überarbeite die DB gemeinsam mit dem Verkehrsministerium das entsprechende Regelwerk.

Bekannt ist, dass die Bahn seit etwa zwei Jahren mit frequenzdurchlässigen Fensterscheiben experimentiert. Laut dem Berliner Konzern sind zudem zumindest ICEs und fast alle IC-Züge mit Repeatern ausgestattet. Die Pflicht zur sogenannten Härtung des Zugfunks von Schienenfahrzeugen setzte die Bundesnetzagentur im November aus. Eigentlich sollten nahezu alle Triebfahrzeuge und Loks im Netz der Deutschen Bahn GSM-R-Funksysteme bekommen. Bei diesen gibt es kein Risiko für Störungen durch Mobilfunkgeräte im LTE-900-Netz.

Jüngst war auch klar geworden, dass die Netzabdeckung vor allem in Tunneln noch ein Problem ist. Der Fahrgastverband Pro Bahn monierte, die Empfangslage habe sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert, aber es gebe noch immer zu viele Funklöcher.

An allen Autobahnen, den wichtigsten Bundesstraßen und gut frequentierten Schienenwegen muss laut den aktuellen Versorgungsauflagen bis Ende 2022 ein Download von mindestens 100 MBit/s möglich sein. Bis Ende 2024 sollen unter anderem alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt werden. Nach eigenen Angaben konnten die drei großen Mobilfunkbetreiber hierzulande Stand November insgesamt 99,8 Prozent der hochfrequentierten Schienenwege den Vorgaben entsprechend abdecken.

(gref)