Neuer Gerichtsentscheid bestätigt Website-Sperrungen

Zwei weitere nordrhein-westfälische Provider müssen die zwei von der Bezirksregierung in Düsseldorf inkriminierten Naziseiten sofort sperren.

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Von
  • Monika Ermert

Zwei weitere Provider in Nordrhein-Westfalen müssen die zwei von der Bezirksregierung in Düsseldorf inkriminierten Naziseiten sofort sperren. Wie jetzt bekannt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in der vergangenen Woche gegen den Widerspruch der Provider, die einen Aufschub der Sperrungen bis zur grundsätzlichen juristischen Entscheidung über die Sperrverfügungen verlangten. Bislang liegen Entscheidungen aus Gelsenkirchen, Arnsberg, Düsseldorf und Minden vor. Nur in Minden gaben die Richter der Forderung von Mediaways statt, die Sperrungen bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen.

In Aachen hatte man sich nach Auskunft des Pressedezernenten auf eine erste Interessenabwägung beschränkt. Im konkreten Fall, der Sperrung von nur zwei Seiten mit "gegen Null gehendem Aufwand", habe man gegen die Beschwerde der Provider entschieden. Dem Argument, dass die Bezirksregierung vor dem Sofortvollzug zu einer weiteren Anhörung verpflichtet gewesen wäre, sind die Richter nicht gefolgt. Die Frage nach der Sperrung weiterer Webseiten sei nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die Beschränkung der Bezirksregierung auf die zwei ausgewählten Naziseiten erweist sich so noch einmal als strategisch geschickter Schachzug der Bezirksregierung, sagt Hannah Seiffert, Anwältin des ECO-Verbandes. Sie mache die Argumentation der Provider, die vor allem ein weitergehendes Filterregime fürchten, schwierig. Für die Hauptsache ist der Verband, der neun Unternehmen vertritt, dennoch optimistisch.

Kritiker der Sperrungen warnen nun davor, die auch unter Juristen hoch umstrittene Frage in Eilverfahren abzuhandeln. Immerhin gehe es um nicht weniger als um einen "Angriff auf unsere Freiheit", betonte kürzlich die Initiative Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG). Zumindest müssten die Anforderungen an die "Geeignetheit" und "Angemessenheit" der Maßnahme angesichts des berührten Grundrechts auf Meinungsfreiheit sehr viel höher sein, fordern Juristen an verschiedenen Universitäten. So sind etwa Anhörungen zur Technik in der Regel dem Hauptverfahren vorbehalten.

Noch in dieser Woche wird die letzte erstinstanzliche Eilentscheidung vom Verwaltungsgericht in Köln erwartet. Auch dort hatten zwei Unternehmen Klage gegen die Sperrverfügungen eingereicht und einer der Kläger sich gegen den Sofortvollzug gewehrt. Mit Spannung richtet sich dann der Blick nach Münster. Das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) wird in einem Sammelverfahren entscheiden, ob die Sofortsperrungen haltbar sind.

"Spätestens im März", so ein Sprecher des OVG, werde im Eilverfahren entschieden. Man wartet derzeit die Kölner Entscheidung ab, allerdings sei die Arbeit an dem Fall in vollem Gang. Insgesamt acht Beschwerden liegen derzeit beim OVG. Ob die klagenden Provider mit ihrer Befürchtung recht behalten, dass ihnen im Falle einer Niederlage eine Welle von Sperrungsverfügungen droht, wird sich spätestens ab dem 1. April zeigen. Der dann in Kraft tretende Staatsvertrag über den Jugendmedienschutz wird die Auswahl "unzulässiger Seiten" deutlich erhöhen.

Auf beiden Seiten wird daher fieberhaft aufgerüstet. Laut Informationen der Initiative Odem.org hat die Bezirksregierung inzwischen die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Universität Dortmund und mehrerer Unternehmen vorliegen, die eine mögliche Automatisierung der Filterung positiv beurteilt. Verschiedene Organisationen arbeiten auf der anderen Seite an Tools zur Umgehung von Sperrungen. Die einfachste Art, die Sperrungen zu umgehen, ist derzeit noch die Wahl eines entsprechenden Providers: Vor allem die großen Online-Provider wie T-Online oder AOL sperren die inkriminierten Sites keineswegs.

Siehe zu den Forderungen nach Website-Sperrungen und insbesondere zur Einschätzung der Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auch:

(Monika Ermert) / (anw)