App-Store-Reklame: Frankreich brummt Apple Strafzahlung in Millionenhöhe auf

Laut Datenschutzbehörde CNIL hat Apple französische Gesetze gebrochen, weil für zielgerichtete Anzeigen im App Store kein Einverständnis eingeholt wurde.

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(Bild: Antlii / Shutterstock.com)

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Apple muss insgesamt acht Millionen Euro Strafe an den französischen Staat zahlen, weil der iPhone-Hersteller örtliche Datenschutzgesetze mit seinem Vorgehen im App Store gebrochen haben soll. Eine entsprechende Entscheidung wurde von der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), der obersten Datenschutzbehörde des Landes, am Mittwoch bekanntgegeben.

Laut Ansicht der CNIL verstieß Apple mit Einführung von iOS 14.6 gegen das Gebot des Opt-In für zielgerichtete Werbung (Targeting) in seinem App-Laden. "Die CNIL stellte fest, dass unter der alten Version 14.6 des iPhone-Betriebssystems, Identifier für bestimmte Zwecke – darunter der Personalisierung von im App Store gespeicherten Werbeanzeigen – standardmäßig automatisch aus dem Endgerät ausgelesen wurden, ohne dass eine Einwilligung eingeholt wurde." Dies sei bei jedem Besuch im App Store geschehen.

"Folglich stellte das für die Verhängung von Sanktionen zuständige Organ der CNIL einen Verstoß gegen Artikel 82 des Gesetzes über die Informationsfreiheit ("loi Informatique et Libertés") fest und belegt das Unternehmen Apple Distribution International mit einer Geldstrafe in Höhe von 8 Millionen Euro, die nun öffentlich bekannt gemacht wurde", heißt es in der Veröffentlichung weiter.

Apple selbst hält wenig von der Entscheidung. Man sei enttäuscht von dem Bescheid der CNIL, so ein Sprecher des Konzerns in einem Statement gegenüber einem Journalisten. Die CNIL habe zuvor "anerkannt, dass die Art, wie wir Suchanzeigen im App Store ausspielen, die Privatsphäre der Nutzer an die erste Stelle rückt". Man werde deshalb in Berufung gehen. "Apple Search Ads geht weiter als alle anderen uns bekannten digitalen Werbeplattformen, indem es den Nutzern eine klare Wahlmöglichkeit bietet, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht", so das Unternehmen weiter.

Man tracke zudem Nutzer nicht über Apps von Dritten oder Websites. Man nutze nur "First-Party-Daten" zur Personalisierung. Diese Daten sind allerdings leidlich umfangreich, da der Konzern Anbieter des iPhone-Betriebssystems ist. Apple betonte weiter, man halte "die Privatsphäre für ein grundsätzliches Menschenrecht". Die Nutzer sollten "immer selbst entscheiden, ob ihre Daten geteilt werden und mit wem". Die CNIL-Entscheidung folgt auf ein Verfahren, das bereits im Jahr 2021 gestartet war. Damals hatte die Lobbyorganisation France Digitale, die unter anderem Risikokapitalfirmen und deren Start-ups unterstützt, offiziell Beschwerde eingelegt. Darin hieß es unter anderem, die App-Store-Regelungen seit iOS 14 verstießen gegen die DSGVO.

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(bsc)