FAQ zur Elektronischen Patientenakte: ePA für alle soll 2025 kommen

Die elektronische Patientenakte gilt als das Herzstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. In einer FAQ beantworten wir wichtige Fragen zur ePA.

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Herz von Gesundheitssachen

Die elektronische Patientenakte ist das Herz der Digitalisierung im Gesundheitswesen

(Bild: Skorzewiak/Shutterstock.com)

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Inhaltsverzeichnis

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist zentraler Bestandteil der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bisher wird sie jedoch nur von wenigen Versicherten aktiv genutzt. Das liegt einerseits daran, dass für die Anmeldung ein mehrschrittiges Authentifizierungsverfahren notwendig ist – andererseits sind viele Ärzte bisher auch aus technischen Gründen nicht in der Lage, sie zu befüllen.

Aktuell gibt es 699.035 elektronische Patientenakten (Stand 19.6.2023). Da bisher weniger als ein Prozent der Bevölkerung über eine ePA verfügen, soll sie voraussichtlich tab Januar 2025 jeder automatisch bekommen. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist es, dass Ende 2025 mindestens 80 Prozent der Menschen in Deutschland über eine elektronische Patientenakte verfügen – doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Mit dem kommenden Digitalgesetz will Gesundheitsminister Karl Lauterbach "ihren Durchbruch erzwingen".

Derzeit snd außerdem mögliche Anreize für die Nutzung der Versichertendaten im Gespräch: Während Ärztinnen und Ärzte eine angemessene Vergütung für die Befüllung der Patientenakte fordern, diskutieren Experten beispielsweise, ob Versicherte ihre Daten an die Krankenkassen verkaufen können, wie der Tagesspiegel Background berichtet. In dieser FAQ beantworten wir erste Fragen zur ePA.

Diese FAQ wird laufend erweitert.

Die elektronische Patientenakte ist dafür gedacht, Patienteninformationen zentral an einem Ort zu bündeln. Sie soll Versicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Diagnosen, Laborbefunden, Röntgenbildern und weiteren Informationen ermöglichen, die Ärzte in der elektronischen Patientenakte zuvor bereitgestellt haben. Nach einer Freigabe durch den Patienten sollen auch weitere Ärzte Zugriff auf die Daten erhalten können. Die Dokumente in der ePA können Sie jederzeit löschen oder löschen lassen.

Die elektronische Patientenakte gibt es für gesetzlich Versicherte bereits seit dem 1. Januar 2021. Für die Zukunft ist eine Opt-out-Variante der elektronischen Patientenakte angedacht. Das heißt, dass jeder in Deutschland gemeldete Mensch sie bekommt und widersprechen muss, wenn er sie doch nicht will. Private Krankenkassen arbeiten derzeit ebenfalls an der Umsetzung der elektronischen Patientenakte.

Elektronische Patientenakte in der TK-App

(Bild: Volker Zota)

Sofern Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie sich für den Zugang zur elektronischen Patientenakte anmelden und bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. In der Regel ist das über das Postident-Verfahren oder persönlich möglich. Bei einzelnen Krankenkassen, wie bei der Pronova BKK, ist ein Ident-Verfahren auch mithilfe des elektronischen Personalausweises möglich. Das Videoident-Verfahren wurde aus Sicherheitsgründen untersagt.

Meist kommen Versicherte über die App ihrer jeweiligen Krankenkassen an ihre ePA. Bei den vielen gesetzlichen Krankenkassen und Betriebskrankenkassen ist die ePA in die App der Krankenkasse integriert, zum Beispiel bei der TK. Bei anderen – etwa bei der AOK – gibt es eine App mit der ePA (AOK Mein Leben). Eine ausführliche Liste mit den entsprechenden ePA-Apps der Krankenkassen finden Sie auf der Seite der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik GmbH.

Je nach Krankenkasse variieren das Design, die Nutzererfahrung und die grafische Darstellung der elektronischen Patientenakte. Die Funktionen sind aber überall identisch.

Manche Krankenkassen wie etwa die Techniker bieten an, dass Patientinnen und Patienten sich beim Arzt eine ePA anlegen lassen können. Allerdings können Sie die hinterlegten Daten anschließend nur bei ihren Ärzten einsehen. Bei allen Krankenkassen kann die elektronische Patientenakte – meist mit eingeschränkten Möglichkeiten – auch auf dem Desktop für verschiedene Betriebssysteme abgerufen werden – in der Regel für Mac und Windows. Bei fast allen Betriebskrankenkassen, die auch zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören, gibt es die elektronische Patientenakte auch für Linux. Für die Nutzung der Desktop-App ist zusätzlich zur elektronischen Gesundheitskarte 2.1 und der zugehörigen PIN ein Kartenlesegerät erforderlich.

Desktop-Version der AOK-App "Mein Leben"

In der elektronischen Patientenakte werden Dokumente gespeichert, die Informationen über Diagnosen, zuletzt verschriebenen Medikamente sowie Entlassungsbriefe vom Arzt enthalten. Seit 2022 können zusätzlich der Mutter- und Impfpass, das Zahnbonusheft und das U-Untersuchungsheft für Kinder in der ePA über den Arzt aus seinem IT-System heraus gespeichert werden.

Die bisherige Krankenkasse stellt die Daten bei einem Wechsel der gewählten Krankenkasse zur Verfügung. Sie können die Daten aus ihrer Patientenakte auch exportieren und in die ePA-App der neuen Krankenkasse hochladen.

Daten und Dokumente können vom Patienten selbst in die ePA hochgeladen werden oder ein Arzt stellt Daten als medizinische Informationsobjekte (MIOs) oder Dokumente in Form von PDFs in die Akte ein. MIOs sind von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in XML definierte Datenaustausch-Dateien. Bild-Formate sind in der ePA ebenfalls zugelassen.

Wer will, kann seiner Krankenkasse alte Dokumente in Papierform überreichen. "Dazu können Versicherte alle zwei Jahre zwei Mal jährlich bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Digitalstrategie. Demnach sollen Versicherte ihre Krankenkassen mit den Papieren aufsuchen oder diese postalisch an die Krankenkassen schicken.

Laut Gematik richtet sich die Verantwortung für den Datenschutz "nach der Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für den einzelnen Arbeitsschritt". Demnach ist der Arzt für die Patientendaten in der Praxis und die Aufbewahrung der Daten vor Ort zuständig. Bei der Datenübertragung in die Telematikinfrastruktur sind die Gematik und die Konnektor-Hersteller (Hersteller für besonders gesicherte Router im Gesundheitswesen) verantwortlich – innerhalb der Telematikinfrastruktur allein die Gematik.

Die Verantwortung für den Datenschutz in der ePA bleibt bei den Krankenkassen. Eine ePA samt ihren Daten und Dokumenten ist für ein ganzes Leben lang gedacht. Die Daten werden nach Angaben der Gematik daher nicht nach zehn Jahren gelöscht, allerdings können Versicherte bei ihren Krankenkassen jederzeit eine Löschung der ePA beantragen, die nach Angaben verschiedener Krankenkassen unwiderruflich ist.

Aus der Akte heruntergeladene Daten liegen auf den Geräten der Versicherten und bei dem jeweiligen Arzt, der sich eine Kopie erstellt sowie seine Diagnose samt (Labor-)Daten und Dokumenten zur Verfügung stellt. Patienten können etwa bestimmten Ärzten eine Freigabe für einzelne Dokumente erteilen. Eine elektronische Patientenakte und deren Daten sind für ein ganzes Leben gedacht. Die Daten werden nach Angaben der Gematik daher nicht wie üblich nach zehn Jahren gelöscht. Allerdings können Versicherte bei ihren Krankenkassen jederzeit eine unwiderrufliche Löschung der ePA beantragen. Der Patient kann Daten (als MIOs) zu Forschungszwecken freigeben (Forschungsfreigabe).

Für die Zukunft ist ein europäischer Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) geplant, in dem alle Daten aus den digitalen Gesundheitsanwendungen und der elektronischen Patientenakte durch die Patienten nach einer erteilten Forschungsfreigabe geteilt werden können. Die Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten werden bereits beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gesammelt und von dort an eine beim Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Stelle weitergeleitet.

Die Schlüssel zum Entschlüssel der digitalen Patientenakte liegen an zwei Orten in der Telematikinfrastruktur und werden von zwei verschiedenen Dienstleistern gelagert. Damit will die Digitalagentur des Bundesgesundheitsministeriums, die Gematik sicherstellen, dass der Dienstleister der Krankenkassen oder die Krankenkassen die Daten nicht selbst entschlüsseln sein.

In erster Linie gehören die Daten den Patienten selbst. Der Patient kann die Rechte zum Lesen und Downloaden/Speichern der Dokumente über seine App vergeben. Die Rechte können auf eine Institution bezogen sein (ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis) oder andere Leistungserbringer, wie Hebammen, die einen elektronischen Heilberufsausweis haben und über den Verzeichnisdienst durch den Patienten ausgewählt werden können.

Über die elektronischen Patientenakten können Patienten Dokumente unkompliziert mit Ärzten teilen. Das ist etwa dann sinnvoll, wenn man in eine (vorläufige) Diagnose weitere Ärzte mit einbeziehen möchte, um auch deren Rat zu hören. Ein Ziel ist, dass Patienten sich beispielsweise mehrfaches Röntgen oder Blutentnahmen zwecks erneuter Befundung ersparen. Ein zentraler Anamnesebogen könnte viel Aufwand sparen. Außerdem ist für Juli 2023 geplant, dass Patienten ihre Daten zu Forschungszwecken freigeben können. Wenn der Patient eine umfassende Akte aufbaut, ist das die Basis für eine fundierte medizinische Behandlung von allen Ärzten.

Zunächst bedeutet die elektronische Patientenakte (ePA) einen Mehraufwand für alle Beteiligten. Die Versicherten müssen sich bei Ihrer Krankenkasse für die ePA in einem mehrstufigen Verfahren anmelden. Auch Ärzte, Hebammen und weitere Leistungserbringer benötigen neben der technischen Ausrüstung das nötige Wissen, um die ePA zu befüllen. Hier müssen neue Prozesse in den Arztpraxen und Krankenhäusern entstehen. Es stellen sich beispielsweise die Fragen, wer Dokumente in die ePA einstellen darf und wie die Dokumente in das IT-System des Arztes kommen. Bei technisch weniger versierten Patienten fallen vonseiten der Praxen weitere Zusatzaufwände an, wenn diese auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen werden müssen.

In Zukunft sollen Patienten über die Version 2.5 der elektronischen Patientenakte digitale Gesundheitsanwendungen angebunden werden, um die Daten in der ePA zu bündeln. Auch die Möglichkeit zur Forschungsfreigabe der Daten soll im Juli 2023 kommen.Ein TI-Messenger namens TIM soll künftig eine direkte Kommunikation mit den Ärzten ermöglichen. Darüber hinaus ist die Anbindung an einen elektronischen Medikationsplan und eine elektronische Patientenkurzakte geplant.

Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte

(Bild: Gematik GmbH)

Nein, die elektronische Patientenakte ist nicht verpflichtend, allerdings ist für Januar 2025 die Opt-out-Variante der ePA geplant. Das heißt: Wer sie nicht möchte, muss widersprechen. Wie genau ein Widerspruch möglich sein wird, ist noch nicht klar. Die jährlichen Kosten für das Widerspruchsverfahren und für die dazugehörige Information und fachliche Beratung der Versicherten soll sich laut Informationen des Handelsblatt auf fünf Millionen Euro jährlich belaufen.

Es gibt bereits verschiedene elektronischen Patientenakten, etwa die elektronische Fallakte (eFA) für die fachübergreifende Zusammenarbeit von Ärzten. Wenn der Patient einwilligt, teilen die behandelnden Ärzte institutionenübergreifend die patientenbezogenen Daten und Dokumente, um eine bestmögliche medizinische Versorgung zu garantieren. Krankenhausverbände setzen die Elektronische Einrichtungsübergreifende Patientenakte (EEPA) ein, um mit denselben Fachdisziplinen übergreifend zusammenarbeiten zu können.

Eine Gesundheitsakte (GA) wird meistens von kommerziellen Anbietern (Aktivitätstracker, Blutdruck- und Zuckermesswerte) angeboten, einige Krankenkassen stellen sie aber auch bereit. Den Gesundheitsakten fehlt in der Regel allerdings die Anbindung an die IT-Systeme der Ärzte, wodurch Patienten die Daten nicht mit ihren Ärzten teilen können.

Update

Frage zum Wechsel der Krankenkasse und Informationen zur Desktop-Version ergänzt

Frage zum Schlüsseldienst der Gematik ergänzt

(mack)