Glasfaser-Zwang für Neubauten in England

Wohnungsneubauten in England müssen jetzt eine Gigabit-Leitung haben. Für bestehende Mieter wird es leichter, Glasfaser verlegen zu lassen.

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Bauarbeiter mit Glasfasern

(Bild: SHARKstock / Shutterstock.com)

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Neu errichtete Wohngebäude müssen in England fortan eine funktionierende Internetanbindung aufweisen, die pro Sekunde mindestens ein Gigabit übertragen kann. Das sieht eine zum Stefanitag in Kraft getretene Novelle zur Bauordnung vor. Damit möchte die Regierung erreichen, dass neue Wohnungen und Wohnhäuser Glasfaseranschluss (FTTH, Fibre to the Home) haben.

Allerdings gibt es eine Kostengrenze: Mehr als 2.000 Pfund muss der Bauherr nicht investieren. Würde eine Gigabitleitung mehr kosten, darf er auch die nächstschnellste Leitung installieren, die für diesen Betrag zu haben ist. Doch selbst ohne funktionierenden Glasfaser-Anschluss müssen Wohnungsneubauten Leerrohre, Schaltkästen und Vorkehrungen für Netzabschlusspunkte haben, gebieten die neuen Vorschriften (beruhend auf The Building etc. (Amendment) (England) (No. 2) Regulations 2022). Das soll späteren Glasfaser-Einbau erleichtern.

Die Regierung geht davon aus, dass jetzt 98 Prozent aller Wohnungsneubauten Glasfaseranschluss bekommen. Eine Konsultation hat ergeben, dass es bislang nur etwa 88 Prozent waren. Hintergrund ist, dass die britischen Netzbetreiber im Begriff sind, das analoge Telefonnetz (PSTN) bis 2025 stillzulegen. Festnetztelefone soll es danach zwar weiterhin geben, aber nur mittels VoIP (Voice over IP). Sie sollen genauso reguliert werden, wie das PSTN bisher.

Mieter bestehender Wohnungen in England, Wales und Schottland sollen ebenfalls leichter zu einem Glasfaseranschluss kommen. Bislang durften Netzbetreiber Zinshäuser nur mit Zustimmung des Vermieters erschließen. Internet Service Provider klagen, dass Vermieter 40 Prozent der Anfragen einfach nicht beantwortet haben.

Das 2021 beschlossene und in England und Wales ebenfalls am 26. Dezember in Kraft getretene Gesetz Telecommunications Infrastructure (Leasehold Property) Act (TILPA) sieht die Möglichkeit einer richterlichen Genehmigung vor, wenn der Vermieter nicht binnen 35 Tagen antwortet. Ab dem Sommer soll diese Regelung auch in Schottland greifen. Fortan werden Zinsherren gute Gründe brauchen, suchen sie die Verlegung eines Glasfaseranschluss zu verhindern.

In Deutschland gibt es seit 2016 das Diginetz-Gesetz. Es schreibt die Verlegung von Glasfaser in Neubeugebieten (Fibre to the Curb, FTTC( sowie bei Straßenneubauten und -sanierungen vor, enthält allerdings keinen Zwang für Glasfaser direkt in Wohngebäude (FTTH). Zudem können bestehende Gemeinschaftseinrichtungen wie Energie- und Abwassernetze an Straßen sowie Schienen und Wasserwege mit freien Kapazitäten genutzt werden, um Glasfaserleitungen zu verlegen. Im Gegenzug sollen die Telekommunikationsfirmen angehalten, "faire und angemessene" Gebühren an die Infrastrukturbetreiber zahlen. Diese Form der Kooperation beim Breitbandausbau geht auf das EU-Parlament zurück und soll Kosten senken.

(ds)