Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Domain-Sperre im DNS ein

Der niederländische Anbieter der Gewaltszenen-Site ogrish.com darf mit seiner Domain ins Ausland umziehen; das Strafverfahren nach §131 StGB wird eingestellt.

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Von
  • Monika Ermert

Der niederländische Anbieter der Gewaltszenen-Site ogrish.com darf mit seiner Domain ins Ausland umziehen; die Sperre im DNS wird aufgehoben. Das bestätigte heute auf Anfrage von heise online die zuständige Staatsanwältin. Joker.com-Chef Siegfried Langenbach sagte, er habe dem Umzug der Domain bereits zugestimmt. Das Strafverfahren nach Paragraph 131 StGB wird damit gegenstandslos. "Es wird eingestellt", sagte die Staatsanwältin.

Regelrecht überrollt von Anfragen sah sich die Düsseldorfer Staatsanwältin nach Bekanntwerden des Falles, den das bayrische Landeskriminalamt ins Rollen gebracht hatte. Inwieweit Domainregistrare, die weder mit dem Inhalt noch mit dem Zugang zu den Seiten in Verbindung gebracht werden können, überhaupt zu solchen Sperren verpflichtet werden können, soll nun erst einmal abgeklärt werden. Im Falle der ogrish-Domain habe die schriftlich mitgeteilte Aufforderung zur "Abschaltung der Domain" keine Anordnung und keinen Eingriff dargestellt, betonte die Staatsanwältin. Auf keinen Fall sei Langenbach "Beschuldigter" gewesen. Vielmehr sei es eine freundliche Aufforderung gewesen, aus der Langenbach seine Konsequenzen gezogen habe. Ob man auch künftig dem Umzug der Domains zu einem ausländischen Registrar zustimmen werde, wie es die Staatsanwaltschaft heute getan hat, werde man ebenfalls überprüfen.

Bei Joker ist erst einmal froh, das Problem vom Hals zu haben. Die Boykottaufrufe aus den USA, mit denen der Hoster prohoster.com auftrat, quittiert Langenbach mit dem Hinweis auf die Abschaltung der Satire-Seite voteauction.com während des Präsidentschaftswahlkampfs in den USA. Auch heute flatterte Joker ein Anwaltsbrief aus den USA ins Haus, in dem verlangt wird, eine umstrittene Domain einem US-Gericht zu übergeben. Tatsache bleibt allerdings, dass der erste Verfassungszusatz in den USA viele hierzulande illegale Inhalte schützt. Ob im Fall von ogrish.com als nächste die Zugangsprovider die Inhalte ausfiltern müssen, wird man nach Abschluss der gerichtlichen Verfahren wegen der Sperrverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung wissen. (Monika Ermert) / (jk)