Britischer Provider sperrt jetzt "erst" nach der dritten Mahnung

Der britische Internet-Provider Karoo will des Filesharings bezichtigten Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren. Dies bezeichnet der Anbieter als industrieweite "Standard-Vorgehensweise".

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Von
  • Gerald Himmelein

Der britische Internet-Provider Karoo will des Filesharings bezichtigten Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren. Bisher blockierte der Zugangsanbieter seinen Kunden ohne Vorwarnung den Internet-Zugang, wenn diese im Verdacht standen, illegale Downloads zu tätigen.

Zum Wochenende veröffentlichte der Provider auf seiner Homepage eine undatierte Mitteilung an seine Kunden. Demnach sei man sich darüber klar geworden, die Erwartungen der Rechteinhaber, Medien und Internet-Nutzer "übertroffen" zu haben. Deshalb werden die Zugangsbedingungen angepasst: Künftig würden Kunden drei schriftliche Benachrichtungen erhalten, bevor ihr Zugang vorübergehend gesperrt werde.

In der Mitteilung bezeichnet Karoo dieses Verhalten als konform zur Standard-Vorgehensweise in solchen Situationen ("in line with the industry standard approach"). Tatsächlich gibt es in Großbritannien keine derartige formale oder informelle Vorgabe – auch wenn sich diverse Medienkonzerne eine solche wünschen. Bisher wurde die "Three-Strikes-Rule" allein in Frankreich juristisch umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.

Einem Bericht der BBC zufolge mussten gesperrte Karoo-Kunden bisher persönlich beim Internet-Provider vorsprechen. Eine Kundin erklärte, sie sei aufgefordert worden, ein schriftliches Schuldanerkenntis zu unterzeichnen. Nur dann werde ihr Zugang wiederhergestellt. Der Kundin wurde vorgeworfen, sich einen Film per BitTorrent heruntergeladen zu haben.

Karoo ist der größte Breitbandanbieter im britischen Kingston upon Hull und der Umgebung von East Yorkshire. Hull zählt etwa eine Viertelmillion Einwohner. Karoo gehört zum Telekommunikationsanbieter KCOM Group. Zum gleichen Konzern gehören auch der Breitband-Anbieter Eclipse Internet und der auf Unternehmenskunden spezialisierten Provider Kingston Communications. Bisher hat Karoo die relevante Passage seiner Online-Nutzungsbedingungen noch nicht angepasst. Die Nutzungsbedingungen von Eclipse Internet [PDF-Link] enthalten denselben Wortlaut wie die von Karoo. (ghi)